V1.01
Besonderen Dank an Dale und Snoopy
für ihren Patch-Mod
VERBESSERUNGEN
Ausführbare PITBOSS-Datei veröffentlicht
Das Ende des Spiels wird verlängert, wenn eine Kolonie
die Unabhängigkeit erklärt.
- 100 Runden in normaler Geschwindigkeit
Missionare können jetzt beim Versuch, eine
- Der gescheiterte Aufbau einer
Man kann jetzt von Europa zum westlichen Rand der Karte
segeln.
Der Text, der erscheint, wenn Ureinwohner ihre Siedlungen
verlassen, ist jetzt weniger verwirrend.
Missionen schicken Konvertierte Ureinwohner jetzt immer zu
dem Spieler, der sie etabliert hat.
Es gibt eine Warnmeldung, wenn eine
Siedlung mehr Rohstoffe benötigt.
Es gibt eine Warnmeldung, wenn die Grenze der
Lagerkapazität für gelagerte Güter erreicht wird.
Die KI versucht, mehr Verteidiger in ihren Siedlungen zu
produzieren.
Die KI versucht, sich besser auf die Revolution
vorzubereiten.
Die KI setzt den König ein, um Schätze zu
transportieren, wenn keine Galeonen verfügbar sind.
Die KI weiß, wie man Schätze aufnimmt, ohne sie in eine Siedlung zu bringen.
VERBESSERUNGEN DER BALANCE
Die Königlichen Expeditionsstreitmächte
vergrößern sich im Verlauf des Spiels je nach Schwierigkeitsgrad
weniger schnell.
Der König hat mit höherer
Wahrscheinlichkeit ausgeglichene Königliche Expeditionsstreitmächte
(statt nur Truppen und keine Schiffe, z. B.).
Anführer von KI-Kolonien sind
weniger freundlich.
KI-Ureinwohner-Staatsoberhäupter
erklären mit höherer Wahrscheinlichkeit den Krieg aufgrund von
Grenznähe.
Die Breite Europas ist nun ein
prozentualer Anteil der Kartengröße.
Europäisches Gelände ist
jetzt mindestens vier Geländefelder vom
Je nach Schwierigkeitsgrad bekommt die KI Geld umsonst.
Die Forderungen des Königs zu erfüllen
verzögert die Vergrößerung seiner Expeditionsstreitmächte.
Große Generäle tauchen bei den
Geschwindigkeiten Marathon und Episch häufiger auf.
Die für die Immigration benötigten Kreuze-Stufen
werden langsamer gesteigert.
Die für die Graduierung benötigten Bildungspunkte
werden langsamer gesteigert.
Zwischen Kolonien wird zu Beginn ein
Friedensvertrag über 20 Runden geschlossen.
Die Bevölkerung wirkt sich nicht mehr auf die Punkte
aus -
Der Preis von Pferden in Europa wurde erhöht.
Ureinwohner ändern das
gewünschte Gut nur, wenn sie dieses Gut erhalten haben.
Militärische Schiffe (Fregatte,
Linienschiff, Schlachtschiff) können nicht in Ureinwohner-Siedlungen
eindringen.
Es ist nie teurer, Immigranten zu
beschleunigen, als sie zu kaufen.
Die Startposition wird nun zufällig gewählt, wenn
Sie alle Schiffe verloren haben.
Der Inlandsberater ist nicht mehr
verfügbar, wenn der Handelsbildschirm angezeigt wird.
Erkundungspunkte werden nicht mehr an
die Spielgeschwindigkeit angepasst.
Konvertierte Ureinwohner können nicht
mehr in Ureinwohner-Siedlungen ausgebildet werden.
Konvertierte Ureinwohner können keine
Missionare mehr werden.
Durch Lagerhauserweiterung gehandelte
Güter werden bei Steuererhöhungen berücksichtigt.
Boykottierte Güter werden bei
Steuererhöhungen nicht mehr berücksichtigt.
Sklaverei bringt zusätzliche
Hämmer mit sich.
FEHLERKORREKTUREN
Der bewaffnete berittene Krieger
erhält keine Verteidigungsboni.
Der bewaffnete Krieger erhält Verteidigungsboni.
Verlorene Produktion korrigiert.
Gleichzeitige Graduierung von zwei
Bürgern in einer Runde korrigiert.
Vertauschte Beschriftung von 'Handelswege
zuweisen'-Tooltipps korrigiert.
Einige Probleme mit Startpositionen
behoben.
Der König verlangt kein Geld mehr, nachdem Sie die
Unabhängigkeit erklärt haben.
Der König erhebt keine Steuern mehr, nachdem Sie die
Unabhängigkeit erklärt haben.
Der König vergrößert seine
Expeditionsstreitmächte nicht mehr, nachdem Sie die Unabhängigkeit
erklärt haben.
Einheiten verlassen ihre Gruppen, wenn sie
nach Europa reisen.
Einheiten verlassen ihre Gruppen, wenn sie
von Ureinwohnern ausgebildet werden.
Doppeltes Bewegen auf Gelände nach
einer Beförderung funktioniert jetzt richtig.
Textfehler mit falschem Token behoben.
Geschenkte Fracht verschwindet nicht mehr.
Exploit behoben, durch den beim Schenken einer Wagenladung
Güter in einer Stadt die Güterzahl verdoppelt wurde.
Der Bildungspunkte-Grenzwert steigert sich
je Stadt, wie beabsichtigt, und nicht je Spieler.
ANDERE ÄNDERUNGEN
Automatisierte Pioniere entfernen keine
Geländeeigenschaften von verbesserten Geländefeldern, auf denen sie
arbeiten.
Obergrenze bei Produktionsüberschüssen
entfernt.
Kolonisten können sich Siedlungen
auch nach dem Bewegen anschließen.
Einheiten, die nach der Revolution in Europa zurückgelassen werden, werden eliminiert, wenn in der Verfassung 'Wahlen' gewählt wird.
Der Bildungspunkte-Grenzwert steigert sich
je Stadt, wie beabsichtigt, und nicht je Spieler.
Der König hat mit höherer
Wahrscheinlichkeit ausgeglichene Königliche Expeditionsstreitmächte
(statt nur Truppen und keine Schiffe, z. B.).
Exploit behoben, durch den beim Schenken einer Wagenladung
Güter in einer Stadt die Güterzahl verdoppelt wurde(!)
Geschenkte Fracht verschwindet nicht mehr.
Textfehler mit falschem Token behoben.
Sklaverei bringt zusätzliche Hämmer mit sich.
Das Kapitel „Gebäude“ im Abschnitt „Spielkonzepte“ der Zivilopädie enthält die unzutreffende Information dass einem Gebäude der Verbesserungsstufe 1 nur ein Kolonist zugewiesen werden kann. Dies wurde geändert, so dass jedem Gebäude der Verbesserungsstufe 1 und 2 jeweils zwei Kolonisten zugewiesen werden können.
HINWEIS: Bei bestimmten Grafikkarten kann es zu einem Ruckeln der Einleitungs-, Revolutions- und Siegvideos kommen. Um dies zu umgehen, stellen Sie das Antialiasing einfach auf 0x herunter oder stellen Sie das Grafikdetail auf 'Niedrig'.
Betriebssystem: |
|
Windows® 2000/XP/Vista |
Prozessor: |
|
Intel Pentium 4- oder AMD Athlon-Prozessor mit mindestens 1,2 GHz |
Arbeitsspeicher: |
|
256 MB RAM (Windows 2000) / 512
MB RAM (Windows XP) |
Freier Festplattenspeicher: |
|
1,7 GB |
DVD-ROM-Laufwerk: |
|
4X |
Grafik: |
|
DirectX 9.0c-kompatible 64-MB-Grafikkarte mit Shader 1.1-Unterstützung oder neuer |
Sound: |
|
DirectX 9.0c-kompatible
Soundkarte |
DirectX®: |
|
|
Betriebssystem: |
|
Windows®
2000/XP/Vista |
Prozessor: |
|
Intel
Pentium 4- oder AMD Athlon-Prozessor mit mindestens 1,8 GHz |
Arbeitsspeicher: |
|
512
MB RAM |
Freier Festplattenspeicher: |
|
1,7 GB |
DVD-ROM-Laufwerk: |
|
4X |
Grafik: |
|
128-MB-Grafikkarte
mit DirectX 9-Unterstützung (Pixel- & Vertex-Shader) |
Sound: |
|
DirectX
9.0c-kompatible Soundkarte |
DirectX®: |
|
|
Windows 2000 |
|
Service Pack 1 oder neuer MIT Internet Explorer 6.0 oder neuer |
Windows XP |
|
Home
oder Professional mit Service Pack 1 oder neuer |
Windows |
|
Alle Versionen |
Bevor Sie
Wir empfehlen
Ihnen außerdem, Ihre Festplatte mit den Programmen
Datenträgerbereinigung und Defragmentierung für die Installation
vorzubereiten. Beide Anwendungen sind fester
Bestandteil von Windows®
und sind dafür bestimmt, Probleme, die die Installation oder den Ablauf
des Spiels behindern könnten, zu erkennen und zu beseitigen.
So starten Sie die Programme und optimieren Ihre
Festplatte:
Bedenken Sie bitte, dass das Defragmentieren der Festplatte recht lange
dauern kann. Sie können das Defragmentierungsprogramm auch bedenkenlos
über Nacht laufen lassen.
Befolgen Sie folgende Schritte,
um Civilization IV: Colonization zu installieren:
Wenn der Installationsvorgang abgeschlossen ist, wählen Sie im
AutoPlay-Menü 'Spielen'. Zum Spielen muss die Colonization-DVD eingelegt
sein.
Sie müssen auf dem Computer, auf dem Sie
Civilization IV: Colonization installieren wollen, über
Administrationsrechte verfügen.
Während der Installation von Civilization IV: Colonization wird Ihr System daraufhin überprüft, ob die auf der Sid Meier's Civilization IV: Colonization-DVD enthaltene Version von DirectX® installiert ist. Falls diese nicht installiert ist, aktualisiert die Installation automatisch Ihre Version von DirectX®.
Sie können das Spiel auf
verschiedene Arten starten.
Wenn das Spiel auf Ihrem Computer nur sehr langsam läuft,
vermindern Sie alle Grafikdetails auf das Minimum. Verändern Sie dann nach
und nach alle Einstellungen, bis Sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
Spielbarkeit und grafischer Qualität gefunden haben. Sie können die
Grafik-Einstellungen aufrufen, indem Sie die Tasten [Strg + O] drücken
oder im Hauptmenü des Spiels den Punkt Optionen wählen.
Veraltete
oder unpassende Grafikkarten-Treiber sind der Hauptgrund für den
größten Teil aller möglichen Probleme mit der Grafik. Bevor Sie
sich mit einem Problem an den Kundendienst wenden, vergewissern Sie sich bitte,
dass Sie den aktuellsten offiziell vom Hersteller Ihrer Grafikkarte
veröffentlichten Treiber installiert haben.
Dieses Problem tritt in der Regel bei Systemen mit ATI-Grafikkarten auf. Bitte folgen Sie diesem Link für eine genaue Anleitung, wie das Problem zu lösen ist: http://www.2kgames.com/civ4/support.htm
Wenn der Sound des Spiels nicht fehlerfrei abgespielt wird (z. B. falsche Lautstärke, fehlende Audiokanäle, Abstürze oder andere Probleme), schalten Sie den Treiber für Ihre Soundkarte auf den Standardtreiber MILES Fast 2D um.
Wir empfehlen eine Breitband-Internetverbindung.
Falls Sie im Multiplayer-Modus Probleme damit haben,
dass Internetspiele nicht mehr synchron laufen, weil Spieler versuchen, per
"Hot Join" eine KI-kontrollierte Zivilisation zu übernehmen, oder
aus dem Spiel ausgestiegen sind, bitten Sie den Host, das Spiel zu speichern
und es vom Hauptmenü aus neu zu starten.
Falls ein Spieler unabsichtlich die Verbindung zum
Spiel verliert, sollten besser alle anderen Spieler im Demokratie-Bildschirm
auf ihn warten, als dass er per "Hot Join" in das laufende Spiel
einsteigt.
Obwohl Multiplayer-Spiele mit bis zu 18 Spielern möglich sind, unterstützen wir offiziell lediglich ein Maximum von 12 Spielern. Eine größere Zahl ist nicht empfohlen.
Spielstände
werden in einem eigens dafür angelegten Unterordner im Ordner "Eigene
Dateien" gespeichert. Um den Ordner aufzurufen, öffnen Sie
zunächst "Eigene Dateien" und dann den Ordner "Eigene
Spiele", in dem Sie den Ordner "Colonization" finden.
Ein Spielstand von Civilization IV: Colonization hat die Dateiendung ".ColonizationSave", der Weltenbauer verwendet
die Dateiendung ".ColonizationWBSave". Sie können diese Dateien genauso kopieren oder löschen wie
jede andere Datei. Es ist jedoch nicht ratsam, diese Dateien umzubenennen, da
das Spiel nur Dateien mit einem bestimmten Namen als ladbar erkennt.
Wenn Sie doppelt auf einen Spielstand klicken, werden Civilization IV: Colonization und der
Spielstand direkt geladen.
Erfahrene User können verschiedene
Einstellungen und Optionen verändern, indem sie die .ini-Datei des Spiels
editieren. Sie finden diese Datei im Ordner Eigene Dateien -> Eigene
Spiele -> Colonization. Öffnen Sie die Datei
CivilizationIV.ini. Es handelt sich dabei um eine
Standard-Textdatei, die mit dem Texteditor, der ein fester Bestandteil von
Windows® ist, bearbeitet werden kann.
ScreenHeight |
|
Auflösung (Höhe) |
ScreenWidth |
|
Auflösung (Breite) |
MouseScrolling |
|
Scrollen im Fenster-Modus zulassen |
QuickStart |
|
Direkt im Spiel starten |
PlayMusic |
|
Musik ein-/ausschalten |
FullScreen |
|
Fenster-Modus ein-/ausschalten |
NoMovies |
|
Abspielen von Filmen ein-/ausschalten |
AutoSaveInterval |
|
Festlegen, wie oft automatisch gespeichert werden soll |
AudioEnable |
|
Audio ein-/ausschalten |
Language |
|
Sprache im Spiel einstellen |
Mod |
|
Speziellen Mod im Spiel laden lassen |
Um
möglichst viel Spaß an Civilization
IV: Colonization zu haben, besuchen Sie unsere
Internetseite: http://www.2kgames.com/
LIZENZ- UND GARANTIEBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Lizenz- und Garantiebedingungen stellen eine abschließende Vereinbarung zwischen der Take 2 Interactive GmbH ("Take 2"), mit Sitz in München, und dem Kunden über die Benutzung dieses Computer-/Videospiels ("Spiel"), des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials sowie über die Haftung für etwaige Mängel dieser Gegenstände dar.
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§ 2 Urheberrechte
und gewerbliche Schutzrechte
(1) Das Spiel ist zugleich audiovisuelle Darstellung und Computerprogramm ("Programm") und unterliegt daher dem besonderen Schutz der §§ 69a ff. UrhG.
(2) Take 2 behält sich sämtliche an oder im Zusammenhang mit dem Spiel, dem Benutzerhandbuch sowie dem sonstigen Begleitmaterial begründeten Rechte vor. Sie bleibt insbesondere Inhaberin der urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den audiovisuellen Darstellungen des Spiels und an Teilen hieraus (wie z.B. Charakteren, Charakternamen, Handlungselementen, Dialogen, Szenen, Figuren, bildlichen Darstellungen und akustischen und musikalischen Elementen). Sie bleibt auch Inhaberin der Marken, Titel und sonstigen Kennzeichenrechte.
§ 3
Nutzungshandlungen, Beschädigung des Originaldatenträgers
(1) Der Kunde darf nur die für die private Benutzung des Spiels notwendigen Nutzungshandlungen vornehmen.
(2) Das Vervielfältigen des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials ist untersagt.
(3) Wird der Originaldatenträger beschädigt oder in sonstiger Weise unbrauchbar, so kann der Kunde die Rechte des § 13 Abs. 3 geltend machen bzw. – wenn dessen Voraussetzungen nicht vorliegen – gegen Einsendung des Originaldatenträgers bei Take 2 eine Ersatzkopie anfordern. Der Kunde hat hierfür eine Kostenpauschale in Höhe von 10,- € zu entrichten. Das Verfahren zum Erwerb der Ersatzkopie ist im Benutzerhandbuch unter dem Punkt "CD-Tausch" genauer beschrieben.
§ 4
Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
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§ 5 Dekompilierung
und Programmänderungen
(1) Die Rückübersetzung des im Spiel enthaltenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen des Programms (Reverse-Engineering) sind unzulässig.
(2) Die Entfernung des Kopierschutzes ist unzulässig. Nur wenn der Kopierschutz die störungsfreie Spielnutzung beeinträchtigt oder verhindert und bzw. Take 2 trotz einer entsprechenden Mitteilung des Kunden unter genauer Beschreibung der aufgetretenen Störung die Störung nicht innerhalb von vier Wochen beseitigen kann oder will, darf der Kopierschutz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Spiels entfernt werden. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Kopierschutz trägt der Kunde die Beweislast. Die besondere Informationspflicht des Kunden nach § 11 der vorliegenden Lizenz- und Garantiebedingungen ist zu beachten.
(3) Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Spielidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
§ 6
Spieländerungen
(1) Es ist dem Kunden gestattet, unter Verwendung des Spiels, des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials, insbesondere unter Verwendung des Level Editor, neue Levels, "Add-on"-Pakete oder andere, auf dem Spiel beruhende Produkte (gemeinsam "Spieländerungen" genannt) herzustellen und zu verbreiten, wenn er dabei folgende Bedingungen beachtet: (a) die Spieländerungen müssen, um spielfähig zu sein, einer legal erworbenen Originalversion des Spiels bedürfen; (b) sie dürfen keine in irgendeiner Weise geänderte Spielausführungsdatei enthalten; (c) sie dürfen weder die Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte) noch gesetzliche Bestimmungen (z.B. Jugendschutzgesetze) verletzen; (d) die Nutzung und der Vertrieb der Spieländerungen muss unentgeltlich erfolgen, d.h. weder der Kunde noch ein Dritter darf in irgendeiner Weise von der Nutzung oder dem Vertrieb der Spieländerungen finanziell profitieren; (e) für den Level Editor und anderen Entwicklungstools wird kein Support nach § 13 gewährt. Take 2 befürwortet die nicht-kommerzielle Verbreitung von qualitativ hochwertigen Spieländerungen.
(2) Mit Zustimmung von Take 2, d.h. aufgrund einer gesonderten, schriftlichen Lizenzvereinbarung zwischen Take 2 und dem Kunden, darf der Kunde die Spieländerungen kommerziell vertreiben.
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Nutzungshandlungen
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§ 8 Weiterveräußerung
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(2) Der Kunde darf das Spiel nicht an Dritte veräußern, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde diese Lizenz- und Garantiebedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.
§ 9
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§ 10 Support
Der von Take 2 gewährte Support ergibt sich aus dem Benutzerhandbuch und dem sonstigen Begleitmaterial.
§ 11
Informationspflichten
Darf der Kunde nach § 4 Abs. 2 der vorliegenden Lizenz- und Garantiebedingungen den Kopierschutz oder sonstige Schutzroutinen entfernen, muss er die Vornahme der entsprechenden Programmänderung Take 2 schriftlich anzeigen. Die Mitteilung muss eine möglichst genaue Beschreibung der Störungssymptome, der vermuteten Störungsursache sowie insbesondere eine eingehende Beschreibung der vorgenommenen Programmänderung umfassen.
§ 12
Vertragslaufzeit
Die Nutzungsgestattung endet automatisch, wenn der Kunde diese Lizenz- und Garantiebedingungen verletzt.
§ 13
Schlussbestimmungen
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(3) Erfülungsort für sdmtliche Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhdltnis zwischen dem Kunden - soweit dieser Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - und Take 2 ist der Geschdftssitz von Take 2.
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