V3.19
- Infoschirm zeigt immer Statistiken, wenn Spionage
aktiviert ist
- Spieler können keine überholten Resourcen durch Handel
mehr erhalten
- Fehler, bei dem durch Spionage erhaltene Kultur 100-fach
niedriger als geplant war, wurde behoben
- KI Spieler wägt seine Situation besser ab, bevor er für
ein Verbot von nuklearen Waffen stimmt
- Mehrere Fehler bei der Einschätzung von Staatsformen
durch die KI behoben
- KI wechselt während dem Goldenen Zeitalter die
Staatsform
- Fehler behoben, bei dem die KI nicht weiß, wie nahe
ihre Städte an anderen Spielern liegen
- Auslandsberater-Vorschau reaktiviert
- Fehler im Script der Teamschlacht-Karte behoben, um
Hügel besser zu verteilen und um Problem beim Zählen von Teams zu umgehen
- Zivilopädie listet Gebäude, die bereits vorhandene
Gebäude ersetzen
- Sperrfeuer-Beförderung steht Einheiten ohne die
Fähigkeit, Kollateralschaden zu verursachen, nicht weiter zur Verfügung
- Eroberer ignorieren Wände, um mit Cuirassier konsistent
zu sein
- Fehler bei der KI Verteidigung für neu eroberte Städte
behoben
- Bau-spezifische Produktionsmodifikatoren werden nicht
länger bei der Berechung von Goldüberschuss berücksichtigt
- Bei Bau oder Zerstörung eines Forts werden die
Verbindungen für die Resourcen jetzt richtig aktualisiert
- Kollateralschaden-Modifikatoren,
Kollateralschaden-Immunität und Luftverteidigungs-Modifikatoren multiplizieren
anstatt zu addieren
- Fehler beim Auslösen eines Ereignisses für eine
zerstörte Einheit behoben
- KI benutzt Kriegsherren, um Super-Heiler Einheiten zu
erstellen
- Besserer Entscheidungsprozess der KI in Bezug auf
zerstörte Lufteinheiten
- Bessere Verwendung von Geschützen, um Resourcen des
Feindes zu trennen
- KI evakuiert Schiffe und Flugzeuge von Städten, die in
Gefahr sind
- KI gliedert Große Persönlichkeiten nicht länger in
Städte, die in Gefahr sind, ein
- Fehler, bei dem die KI Großer Ingenieur Wunder in den
Städten anderer Spieler vorantrieb, wurde behoben
- Spione unterbrechen ihre Missionen nicht länger, wenn
sie sich an eine feindliche Einheit heranbewegen
- Fehler bei der Generierung von Karten bei
Wasser-Anfängen behoben
- Situationen, welche den Generalsekretär/Vorsteher des
apostolischen Tempels außer Kraft setzten, erzwingen nun, dass die nächste
Abstimmung eine Wahl ist
- Fehler beim Zählen der Teams, bei dem Magscripts
ausfielen, behoben
- Gamecorespezifischer Code wurde in die DLL verschoben
- Cheat, bei dem eine kostenlose Technologie von einem Spiel
auf das andere übertragen werden konnte, wurde beseitigt
- Diplomatiezusammenfassung behauptet nicht länger, dass
eine Zivilisation der größte Feind eines menschlichen Teams sei
- Gruppen im Wachdienst werden aktiv basierend auf der
Sicht der besten Einheit, nicht auf der der Haupteinheit
- Versteckte Nationalitäten-Einheiten können freundliches
Rivalengebiet betreten, wenn sie eine Stadt erbauen
- Fehler, bei dem eroberte Städte einen doppelten Bonus
für den apostolischen Palast erhalten, wurde behoben
- Fehler bei der Kriegserklärung der KI im Austausch für
Technologie wurde behoben
- Schiffe, die auf See patrouillieren, greifen nicht mehr
an, wenn sie weniger als 50% Chance haben, den Kampf zu gewinnen
- Höhe des Terrains hat keinen Einfluss mehr auf
Aufklärungsmissionen
- Keine Spionagenoption: kein kostenloser Großer Spion
von Kommunismus, keine Ereignisse, die in Zusammenhang mit Spionage stehen
- Blockierende KI Freibeuter können unsichtbare Einheiten
nicht mehr wahrnehmen
- Kolonieren nehmen nicht mehr den Namen eines
ausgeschiedenen Spielers an
V3.17
Liste der Änderungen in Version 3.17
Besonderen
Dank an Bhruic
GAMEPLAY
·
Kavallerie und
Kürassiere können Flankenangriffe gegen Kanonen und alle früheren
Belagerungswaffen durchführen
·
Kampfhubschrauber
können Flankenangriffe gegen Kanonen, Artillerie und mobile Artillerie
durchführen
·
Flankierschaden hängt
jetzt von der Stärke der verteidigenden Einheit statt der Belagerungswaffe ab
·
Für Flankenangriffe
wurde eine maximale Anzahl von Belagerungseinheiten eingeführt, auf die sie
sich auswirken
·
Berittene
Bogenschützen besitzen keinen Angriffsbonus mehr gegen Triboke
·
Zerstörer: kann nicht
mehr verbessert werden
·
Tarnzerstörer:
geringere Kosten, 2 Erstangriffe, keine Bombardierung, kein Abfangen
·
Angriffs-U-Boot:
erhöhte Kosten
·
Luftschiff erhält
keinen Bonus mehr auf Angriffe gegen Schiffe
·
Luftschiff bewirkt
maximal 20% Schaden bei Luftangriffen
·
Maschinengewehr und
Panzerabwehr erhalten eine Luft-Abfang-Chance von 20%
·
Kein
Rückzug bei amphibischen Angriffen
·
Belagerungswaffen
können nicht amphibisch angreifen
·
Kriegsmüdigkeit
gesenkt
·
Neue Kolonien haben
dieselben Einschränkungen beim Technologieaustausch wie die Zivilisation, zu
der sie gehören
·
Neue Kolonien kennen
die Karten der Zivilisation, zu der sie gehören
·
Neue Kolonien können
die Mutterland-Technologien bei der Option "Kein
Technologieaustausch" nicht verkaufen
·
Neue Kolonien haben
keinen Einfluss mehr auf das Herrschaftslimit
·
Es werden deutlich
mehr barbarische Schiffe erzeugt
·
Bunker schützen auch
vor Kollateralschaden durch Lufteinheiten
·
Einheiten auf Schiffen
erhalten keinen Befestigungs-/Spionagebonus
·
Das Gold der
Bonushütte passt sich jetzt an die Spielgeschwindigkeit an
·
Erhöhte Kosten für die
Unterstützung von Stadt-Revolten
·
Kundschafter
können nicht rekrutiert werden
·
Das Ereignis
"Hilfsbereite Einheimische" läuft mit dem Nationalismus ab
·
Das Ereignis
"Hauptader" bringt im Durchschnitt mehr Gold ein
·
Das Ereignis
"Wunder" läuft mit dem Drall ab
·
Barbarenaufstände
können nur eintreten, wenn eine Abwehreinheit gebaut werden kann
·
Option um Spionage zu verhindern hinzugefügt
·
Automatisierte
Bautrupps sind nicht mehr untätig, wenn die Eisenbahn möglich wird
·
KI-Einheiten, die für
die Stadtverteidigung ungeeignet scheinen, werden nicht mehr daran gehindert,
sich in Städten zu heilen
·
Bedrohungseinschätzung
für Bautrupps verbessert
·
Problem korrigiert,
dass die KI Ressourcen erwarb, die sie bereits hatte
·
Spione brechen ihre
Mission nicht mehr ab, wenn sie neben eine feindliche Einheit ziehen
·
Die KI kann ihre
eigenen Vasallen nicht als "schlimmsten Feind" betrachten
·
Wahrscheinlichkeit
reduziert, dass die KI Unternehmensvorstände produziert, wenn sie sich den
Einsatz nicht leisten kann oder bereits genügend hat
·
Wenn ein Geländefeld
zum Bearbeiten ausgewählt wird, berücksichtigt die KI die bereits aufgewendete
Zeit
·
Keine
KI-Beziehungsstrafe bei Kriegserklärung gegen Dritte, wenn die KI sich auch mit
dieser Partei im Krieg befindet
·
Im Merkantilismus können
Kapitalgesellschaften gegründet werden
·
Vasallen eines
kapitulierenden Herrn schließen nicht automatisch Frieden mit dem Sieger
VERBESSERUNGEN
§ Spionage-Verhältnis für Menschen wird im Punkte-Hilfetext angezeigt
§ Anzeige des Kranke/Gesunde-Stadtbonus korrigiert (Ereignisse)
§ Keine Nachrichten über Reichsteilungen von Spielern, die man noch nicht
kennt
§ Unteroptionen der Globusebenen werden im Benutzerprofil gespeichert
§ Der "Stadt befreien"-Hinweis erscheint nicht mehr zweimal für
dieselbe Stadt in derselben Sitzung
§ Hinweise des Stadtberaters erscheinen nicht mehr, wenn in der Stadt Unruhe
herrscht
§ Fortgeschrittener Start: Alle Team-Startpositionen sind mit roten Kreisen
markiert
o Jedes Teammitglied kann eine beliebige Startposition wählen
§ Spieler erhalten eine Meldung, wenn ein Verteidigungsbündnis unterzeichnet
wird
§ Hilfetext für Vergünstigungen durch stationären Spion hinzugefügt
§ Popup bei
fehlgeschlagener Raumschiffmission hinzugefügt
§ MapRandSeed = 1 hat in Multiplayer-Spielen keine Auswirkungen
§ Debug-Menü
aufgeräumt
§ Es ist nicht möglich, nach Nutzung des Debug-Menüs (Strg+D) zum Hauptmenü
zurückzukehren
o Beugt Multiplayer-Cheats und Abstürzen vor
§ Nicht verwendeten Code entfernt (SDK)
§ Tectonics-Kartenskript hinzugefügt (Dank an LDiCesare)
§ Earth2-Kartenskript hinzugefügt (Dank an GRM7584)
§ Earth3-Kartenskript hinzugefügt (Dank an jkp1187)
§ RandomScriptMap-Kartenskript hinzugefügt (Dank an Refar)
KORREKTUREN
§ Fehler beim Kulturbonus-Hilfetext von Gebäuden behoben
§ Multiplayer-Abstürze beim Laden eines Spiels ohne menschliche Spieler
behoben
§ Absturz beim
Neuladen behoben
§ Rangumkehrung im Import/Export-Infobildschirm behoben
§ Schiffe in fremden Häfen werden bei einer Kriegserklärung nicht mehr an
seltsame Orte geschickt
§ Fehler im Zusammenhang mit dem "Großer General"-Schwellenwert in
Teamspielen behoben
§ Fehler im Zusammenhang mit dem
"cityAcquiredAndKept"-Python-Ereignis behoben
§ Mausklicks gehen nun nicht mehr durch den MP-Diplomatiebildschirm hindurch
auf das Hauptinterface
§ Fehler im Zusammenhang mit dem Erscheinen barbarischer Einheiten behoben
§ Italienische und spanische Wüste-/Ozean-Übersetzung im Donut-Kartenskript
korrigiert
§ Fehler im Zusammenhang mit automatischem Löschen durch gewisse
Kombinationen von Spieloptionen behoben
§ Auswahlproblem bei Kriegsherren behoben, die mit Einheiten verknüpft
wurden, wenn der Große General zur ausgewählten Gruppe gehört
§ Spione werden bei einer Kriegserklärung nicht mehr jenseits der feindlichen
Grenzen geschickt
§ Transport-Bautrupps nehmen keine Städte mehr ein (und ersetzen dadurch alle
anderen Einheiten), wenn eine Stadt eingenommen wurde
§ Freibeuter können keine leeren Städte des anderen Teams betreten
§ Fehler bei der Reichsteilung behoben, bei dem eine Stadt, die bereits
existiert hat, neu errichtet werden konnte
§ Python-Ausnahme im
Weltenbauer behoben
§ Es kann nicht länger eine unbegrenzte Anzahl an Lufteinheiten in fremden
Städten stationiert werden
§ Hilfetext für Bautrupps, die aktiv ein Geländefeld bearbeiten, zählt den
Bautrupp nicht mehr doppelt
§ Fehler in
empfohlenen Grafikeinstellungen behoben
§ Fehler im Zusammenhang mit Spionen behoben, die in einigen Städten keine
Gebäude zerstören konnten
§ Fehler behoben, der die Abfangchance von Spionen erhöht hat
§ Probleme im Zusammenhang mit einer Abstimmungsverzögerung bei UN/AP behoben
§ Textfehler behoben, der durch im Cache gespeicherte Übersetzungen
verursacht wurde
§ Der Weltenbauer erlaubt es nicht mehr, sichtbare Geländefelder zu verdecken
§ "Flüchtling"-Ereignis:
Textfehler behoben
§ Fehler im Zusammenhang mit "Amtsenthebung"-Ereignis behoben
§ "Partisanen"-Ereignis wird nur noch bei Emanzipation
ausgelöst
FINAL FRONTIER
§ Die Zeche erhält nun +2 Produktion in der Hauptstadt und +1 in allen
anderen Systemen
§ Fehler behoben, durch den sehr früh im Spiel sehr fortgeschrittene
Piratenschiffe erschienen
§ Fehler behoben, durch den ein zu rasches Anklicken des Buttons
"Bevölkerung reduzieren" im Stadt-Bildschirm die Bevölkerungszahlen
eines Planeten ins Negative bringen konnte
§ Reduzierte
Abfangchance für Zerstörer
§ Durch Territorium
gewonnene Punkte halbiert
§ Rotes Syndikat erhält nur 1 kostenlosen Handelsweg statt 2
§ Fehler des Kartenskripts im Zusammenhang mit der Dichte der Sternsysteme
behoben
§ Anstatt eines einzelnen Klicks zeigt nun ein Doppelklick auf ein
Sternsystem die Informationen an (Dank an Nemesis Rex)
§ Die Kulturgrenzen älterer Sternenbasen haben nun, wie vorgesehen, Vorrang
vor neueren Sternenbasen (Dank an Nemesis Rex)
§ Von Sternenbasen generierte Raketen springen nun nicht mehr automatisch zur
nächstgelegenen Stadt
§ Neue Python-Wrapper-Funktion für CyPlot setOwnerNoUnitCheck (genau wie
setOwner, nur dass ein Argument zur C++-Version der Funktion weitergegeben
wird)
§ Kosten für den Bau von Modernisierungen werden nun zu Beginn eines Projekts
abgezogen, statt bei der Fertigstellung (behebt den Sternenbasis-Exploit in
Final Frontier)
v3.13
GAMEPLAY
KI
VERBESSERUNGEN
Modulares
XML-Laden kann jetzt in der Mod-ini-Datei ignoriert werden
Verbesserter
Spionagebildschirm (durch Almightix)
Stadtzoom dem
Ereignisfenster hinzugefügt
CvCity::AI_AvoidGrowth() korrigiert (Python)
Ab sofort ist
das Speichern von Städten, Modernisierungen und Ressourcen als nifs
vom Spiel aus möglich
Verbesserte
Kupferressource hinzugefügt (zur Leistungssteigerung)
Oberflächengeometrie
kann jetzt Umrisse haben (zur Leistungssteigerung)
"Silk LSystem"-Stapelverarbeitung
korrigiert (zur Leistungssteigerung)
Überflüssige
Blickrichtungsaktualisierungen trotz Unsichtbarkeit korrigiert (zur
Leistungssteigerung)
Leistungskorrektur
beim Teilen von Reichen
Wiederverwendung
bestehender Buttontexturen (um Speicher zu sparen)
Leistungskorrektur
bei Einheitenblockaden
Leistungskorrektur
bei Bündnisbildung
Vertikale
Größenanpassung beim Ereignisprotokoll hinzugefügt
Weitere
Ereignisse hinzugefügt
Gestartete
Raumschiffe erreichen jetzt automatisch Alpha Centauri, wenn das Spiel beendet
ist und das erweiterte Spiel gewählt wurde
Der
Fenstermodus wird aktualisiert, selbst wenn das Fenster nicht aktiv ist
KORREKTUREN
FINAL FRONTIER
KARL DER GROSSE
NEXT WAR
DEFENSE
AFTERWORLD
·
Einheiten-Bewegungsreichweite
von 4 auf 6 erhöht
·
Schwierigkeitsgrad
erhöht
·
Alt-Tab-Fehler für die
Übersichtskarte
behoben
GODS OF OLD
v3.3
v3.2
·
Synchronisierung der
US-Version mit den europäischen Versionen
|
Windows®
2000/XP/Vista |
|
CPU: |
|
Intel Pentium 4- oder AMD Athlon-Prozessor mit mindestens 1,2 GHz |
Arbeitsspeicher: |
|
256 MB RAM
(Windows 2000) / 512 MB RAM (Windows XP) |
Freier Festplattenspeicher: |
|
1,7 GB |
DVD-ROM-Laufwerk |
|
|
Grafik: |
|
DirectX 9.0c-kompatible 64-MB-Grafikkarte mit Hardware
T&L-Unterstützung (GeForce 2/Radeon 7500 oder besser) |
Sound: |
|
DirectX 9.0c-kompatible Soundkarte |
DirectX®: |
|
|
Betriebssystem: |
|
Windows®
2000/XP/Vista |
CPU: |
|
Intel Pentium 4-
oder AMD Athlon-Prozessor mit mindestens 1,8 GHz |
Arbeitsspeicher: |
|
512
MB RAM |
Freier Festplattenspeicher: |
|
1,7 GB |
DVD-ROM-Laufwerk |
|
|
Grafik: |
|
128-MB-Grafikkarte
mit DirectX 8-Unterstützung (Pixel- & Vertex-Shader) |
Sound: |
|
DirectX
9.0c-kompatible Soundkarte |
DirectX®: |
|
|
Windows 2000 |
|
Service Pack 1 oder
höher MIT Internet Explorer 6.0 oder höher |
Windows XP |
|
Home oder
Professional mit Service Pack 1 oder höher |
Windows Vista |
|
Alle
Versionen |
Bevor Sie
Es MUSS Sid Meier’s Civilization IV v1.0, v1.61 oder v1.74
installiert sein, um Sid Meier’s Civilization IV: Beyond the Sword
installieren zu können. Wenn Sie eine der anderen Versionen besitzen, patchen
Sie diese bitte zuerst und installieren Sie dann Sid Meier’s Civilization
IV: Beyond the Sword.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, Ihre Festplatte mit Scandisk und dem
Defragmentierungsprogramm für die Installation vorzubereiten. Beide Anwendungen
sind fester Bestandteil von Windows® und sind dafür bestimmt, Probleme, die eine Installation oder
das ungehinderte Spielen des Spiels verhindern würden, zu erkennen und zu
beseitigen.
So starten Sie die Programme und optimieren Ihre
Festplatte:
Bedenken Sie bitte, dass
das Defragmentieren der Festplatte recht lange dauern kann. Sie können das
Defragmentierungsprogramm auch bedenkenlos über Nacht laufen lassen.
Befolgen Sie folgende
Schritte, um Civilization IV: Beyond the Sword zu installieren:
Wenn der Installationsvorgang
abgeschlossen ist, wählen Sie im Autoplay-Menü 'Spielen'. Zum Spielen muss die
Beyond the Sword-DVD eingelegt sein.
Sie müssen auf dem Computer,
auf dem Sie Civilization
IV: Beyond
the Sword installieren wollen, über Administrationsrechte
verfügen.
Während der Installation von Civilization
IV: Beyond
the Sword wird Ihr System daraufhin überprüft, ob die auf der
Sie können das Spiel auf verschiedene Arten starten.
Wenn
das Spiel auf Ihrem Computer nur sehr langsam läuft, vermindern Sie alle
Grafikdetails auf das Minimum. Verändern Sie dann nach und nach alle
Einstellungen, bis Sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Spielbarkeit und
grafischer Qualität gefunden haben. Sie können die Grafik-Einstellungen
aufrufen, indem Sie die Tasten [Strg – O] drücken oder im Hauptmenü des Spiel
den Punkt Optionen wählen.
Am
Gameplay von Civilization IV in Beyond the Sword wurden viele Änderungen
vorgenommen. Daher haben wir eine ausführliche Liste der Veränderungen im Spiel
ins Spiel selbst aufgenommen. Wenn Sie das Spiel zum ersten Mal starten, sehen
Sie sich bitte den Abschnitt "Beyond the Sword-Konzepte" in der Zivilopädie
an. Hier finden Sie eine Liste aller neuen Einheiten, Anführer, Zivilisationen,
Spielkonzepte usw. Aus diesem Grund ist bei Unterschieden zwischen dem Handbuch
und dem Spiel die Information im Spiel korrekt.
Sehen
Sie sich auf jeden Fall den Abschnitt "Beyond the
Sword-Regeländerungen" in den BtS-Konzepten an, um eine
ausführliche Liste der Änderungen an allen Einheiten, Zivilisationen etc. zu
sehen, die es bereits im Spiel gab.
Veraltete oder unpassende Grafikkarten-Treiber sind der Hauptgrund für den
größten Teil aller aller möglichen Probleme mit der Grafik. Bevor Sie sich mit
einem Problem an den Kundendienst wenden, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie
den aktuellsten offiziell vom Hersteller Ihrer Grafikkarte veröffentlichten
Treiber installiert haben.
Dieses Problem tritt in der Regel
bei Systemen mit ATI-Grafikkarten auf. Bitte folgen Sie diesem Link für eine
genaue Anleitung, wie das Problem zu lösen ist: http://www.2kgames.com/civ4/support.htm
Wenn der Sound des Spiels
nicht fehlerfrei abgespielt wird (z. B. falsche Lautstärke, fehlende
Audiokanäle, Abstürze oder andere Probleme), schalten Sie den Treiber für
Ihre Soundkarte auf den Standardtreiber MILES Fast 2D um.
Wir empfehlen eine
Breitband-Internetverbindung.
Falls Sie im
Multiplayer-Modus Probleme damit haben, dass Internetspiele nicht mehr synchron
laufen, weil Spieler versucht haben, per "Hot Join" eine
KI-kontrollierte Zivilisation zu übernehmen oder aus dem Spiel ausgestiegen
sind, bitten Sie den Host, das Spiel zu speichern und es vom Hauptmenü aus neu
zu starten.
Falls ein Spieler
unabsichtlich die Verbindung zum Spiel verliert, sollten besser alle anderen
Spieler im Demokratie-Bildschirm auf ihn warten, als dass er per "Hot
Join" in das laufende Spiel einsteigt.
Obwohl Multiplayer-Spiele
mit bis zu 18 Spielern möglich sind, unterstützen wir offiziell lediglich ein
Maximum von 12 Spielern. Eine größere Zahl ist nicht empfohlen.
Spielstände werden in einem eigens dafür angelegten Unterordner im Ordner
"Eigene Dateien" gespeichert. Um den Ordner aufzurufen, öffnen Sie
zunächst "Eigene Dateien" und dann den Ordner "Eigene
Spiele", in dem Sie den Ordner "Beyond the Sword" finden.
Ein Spielstand von Civilization
IV: Beyond
the Sword hat die Dateiendung ".CivBeyondtheSwordSave", der Weltenbauer verwendet die Dateiendung ".CivBeyondSwordWBSave". Sie können diese Dateien genauso kopieren oder löschen
wie jede andere Datei. Es ist jedoch nicht ratsam, diese Dateien umzubenennen, da
das Spiel nur Dateien mit einem bestimmten Namen als ladbar erkennt.
Wenn Sie doppelt auf einen Spielstand klicken, wird Civilization
IV gestartet und der Spielstand wird direkt geladen.
Erfahrene User können verschiedene Einstellungen und Optionen verändern,
indem sie die .ini-Datei des Spiels editieren. Sie finden diese Datei im Ordner
Eigene Dateien -> Eigene Spiele -> Beyond the Sword. Öffnen Sie die Datei Civilization4.ini. Es
handelt sich dabei um eine Standard-Textdatei, die mit dem Texteditor, der ein
fester Bestandteil von Windows® ist, bearbeitet werden kann.
ScreenHeight |
|
Auflösung (Höhe) |
ScreenWidth |
|
Auflösung
(Breite) |
MouseScrolling |
|
Scrollen im Fenster-Modus zulassen |
QuickStart |
|
Direkt im Spiel starten |
PlayMusic |
|
Musik
ein-/ausschalten |
FullScreen |
|
Fenster-Modus ein-/ausschalten |
NoMovies |
|
Abspielen von Filmen ein-/ausschalten |
AutoSaveInterval |
|
Festlegen, wie oft automatisch gespeichert werden soll |
AudioEnable |
|
Audio
ein-/ausschalten |
Language |
|
Sprache im Spiel einstellen |
Mod |
|
Speziellen Mod im Spiel laden lassen |
Um möglichst viel Spaß an Civilization
IV zu haben, besuchen Sie unsere Internetseite:
http://www.2kgames.com/
Tel.: 1-866-219-9839
E-Mail: usa@take2support.com
http://www.take2games.com/support
Express-Hotline: 0190 / 82 48 79 (1,86 € / Minute)
Standard-Hotline: 0190 / 14 54 54 (0,62 € / Minute)
http://www.take2.de/onlinesupport
Garantie- und Lizenzbedingungen
und Gebrauchsinformation
Dieses Dokument wird in unregelmäßigen Abständen
aktualisiert. Die aktuell gültige Version wird auf www.2kgames.com/eula
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Veröffentlichung der aktualisierten Version hinaus erklären Sie Ihr
Einverständnis der aktualisierten Bedingungen.
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unterliegt den vorliegenden Garantie- und Lizenzbedingungen (die
„Vereinbarung“). „Software“ beinhaltet sämtliche mit dieser Vereinbarung zur
Verfügung gestellte Software, das oder die begleitenden Benutzerhandbücher,
Verpackung und andere schriftliche, gespeicherte, elektronische oder online zur
Verfügung gestellten Materialien und sämtliche Kopien dieser Software oder des
Begleitmaterials. Indem Sie diese Software öffnen, installieren und/oder diese
Software oder das Begleitmaterial benutzen, akzeptieren Sie diese Vereinbarung
mit der Take-Two Interactive Software Inc. („Lizenzgeber“).
I. Lizenz
Lizenz. Vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen dieser
Vereinbarung erteilt der Lizenzgeber Ihnen hiermit ein nicht ausschließliches,
nicht übertragbares, eingeschränktes Recht, diese Software für Ihren
persönlichen, nicht-gewerblichen Gebrauch auf einem einzelnen Computer oder
einer Spielkonsole zum Computerspiel zu nutzen, es sei denn, weitere Rechte
werden explizit in der Programmdokumentation verliehen. Die von Ihnen
erworbenen Rechte sind abhängig von der Befolgung der Bestimmungen dieser
Vereinbarung. Die Laufzeit der in dieser Vereinbarung enthaltenen Lizenz
beginnt an dem Datum, an dem Sie die Software installieren oder anderweitig
benutzen und endet, abhängig davon, was früher eintritt, entweder wenn Sie
diese Software irgendwie weggegeben haben oder wenn der Lizenzgeber diese
Vereinbarung beendet. Die eingeräumte Lizenz endet sofort und unmittelbar, wenn
Sie versuchen, technische Schutzvorrichtungen im Zusammenhang mit der Software
zu umgehen. Diese Software wird an Sie lizenziert und Sie erkennen hiermit an,
dass keinerlei Eigentumsrechte an der Software übertragen werden und dass diese
Vereinbarung nicht als Verkauf an Rechten an der Software auszulegen ist. Alle
Rechte, die durch diese Vereinbarung nicht explizit eingeräumt werden,
verbleiben bei dem Lizenzgeber bzw., soweit einschlägig, dessen Lizenzgebern.
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einschließlich aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken,
Geschäftsgeheimnisse, Handelsbezeichnungen, Eigentumsrechte, Patente, Titel,
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dem Schutz des US-amerikanischen Urheber- und Markenrechts und den weltweit
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einzelnen Sicherungskopie, in keiner Weise, ganz oder zum Teil, egal auf welche
Weise, kopiert, vervielfältigt oder verbreitet werden, wenn nicht die vorherige
schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers vorliegt. Jeder, der die Software in
irgendeiner Weise ganz oder teilweise kopiert, vervielfältigt oder verbreitet,
begeht eine vorsätzliche Verletzung der Urheberrechte und kann möglicherweise
in den USA oder in seinem Heimatstaat zivil- und strafrechtlich zur
Verantwortung gezogen werden. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in den USA
Urheberrechtsverletzungen Gegenstand gesetzlicher Strafen von bis zu
US-$ 150.000 pro Verletzung sein können. Auch in Deutschland ist eine
strafrechtliche Verfolgung vorsätzlicher Urheberrechtsverletzungen möglich. Die
Software enthält bestimmte lizenzierte Inhalte und die Lizenzgeber des
Lizenzgebers können ebenfalls ihre Rechte im Fall jedweder Verletzung dieser
Vereinbarung geltend machen. Alle Rechte die Ihnen hiermit nicht ausdrücklich
eingeräumt werden, behält sich der Lizenzgeber vor.
LIZENZBEDINGUNGEN. Sie stimmen zu, folgende Dinge nicht
zu tun:
(a) Die
Software gewerblich zu nutzen;
(b) die Software oder Kopien davon zu
verbreiten, vermieten, lizenzieren, verleihen oder sonst wie zu übertragen,
wenn nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers vorliegt
oder es in dieser Vereinbarung vorgesehen ist;
(c) die Software oder Teile davon zu kopieren
(es sei denn es ist in dieser Vereinbarung gestattet, was namentlich für die
Anfertigung einer einzelnen Sicherungskopie gilt);
(d) die Software in einem Netzwerk zur
Verfügung zu stellen, das die Nutzung oder das Herunterladen durch andere
Nutzer ermöglicht;
(e) die Software in anderer Weise als in dieser
Vereinbarung vorgesehen in einem Netzwerk, für den Online-Gebrauch oder auf
mehr als einem Computer oder einer Spielkonsole zur selben Zeit zu nutzen oder
zu installieren (oder dies Dritten zu erlauben);
(f) die Software zum Zweck der Umgehung der
Nutzungsvoraussetzungen, die auf der beigefügten CD-ROM oder DVD-ROM vorgesehen
sind, auf ein Festplattenlaufwerk oder andere Speichermedien zu kopieren, (dieses Verbot bezieht sich nicht auf Kopien,
die ganz oder zum Teil durch die Software selbst als Teil des
Installationsprozesses gefertigt werden, um einen möglichst effizienten Ablauf
zu gewährleisten);
(g) die Software in einem gewerblichen
Computerspielcenter oder einem anderen ortsgebundenen Platz zu nutzen oder zu
kopieren, es sei denn, der Lizenzgeber räumt Ihnen eine spezifische
ortsgebundene Lizenz ein, um die Software auch gewerblich zu nutzen;
(h) die Software ganz oder teilweise
zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder zu dekompilieren, es sei denn ein
gesetzlicher Ausnahmefall liegt vor, zu disassemblieren, davon abgeleitete
Werke herzustellen oder in sonstiger Weise die Software zu verändern;
(i) Eigentumsvermerke, Marken oder Label auf
oder innerhalb der Software oder deren Verpackung zu entfernen oder zu
verändern;
(j) die Software in ein Land zu transportieren,
exportieren oder re-exportieren (direkt oder indirekt), das nach den
US-amerikanischen Exportgesetzen oder den dazugehörigen Regelungen oder den
anwendbaren nationalen und internationalen Exportgesetzen und -regelungen
derartige Software nicht erhalten darf oder in sonstiger Weise diese
Bestimmungen und Regelungen, die sich von Zeit zu Zeit ändern können, zu
verletzen.
Sie sind berechtigt, die gesamte Software und das
Begleitmaterial dauerhaft an eine andere Person zu übertragen, wenn Sie keine
Kopien (einschließlich Archiv- oder Sicherungskopien) der Software und des
Begleitmaterials oder von Teilen davon zurückbehalten und der Empfänger sich
mit dem Inhalt dieser Vereinbarung einverstanden erklärt. Die Software ist
ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt.
TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN. Die Software beinhaltet
möglicherweise Mittel, um den Zugang zu der Software zu kontrollieren, nicht
genehmigte Kopien zu verhindern oder in anderer Weise Verstöße gegen die in
dieser Vereinbarung eingeräumten beschränkten Rechte und Lizenzen zu
verhindern. Wenn die Software Zugang zu weiteren Online-Features zulässt, kann
lediglich ein Exemplar der Software zur gleichen Zeit auf diese Features
zugreifen (es sei denn, etwas anderes ist in der Programmdokumentation
vorgesehen). Zusätzliche Vereinbarungen und eine Registrierung können notwendig
sein, um Zugang zu Online-Diensten zu erlangen und um Software Updates und
Korrekturen herunter zu laden. Lediglich Software, die Gegenstand einer
gültigen Lizenz ist, kann genutzt werden, um Zugang zu Online-Diensten zu
erlangen und um Updates und Korrekturen herunter zu laden. Sie dürfen in diese
Zugangskontrollmittel nicht eingreifen oder versuchen, diese
Sicherheitsmaßnahmen außer Kraft zu setzen oder zu umgehen. Wenn Sie die
technischen Schutzmaßnahmen außer Kraft setzen oder sich in anderer Weise daran
zu schaffen machen, wird die Software nicht richtig funktionieren. Ein Eingriff
in die technischen Schutzmaßnahmen ist nur in dem Ausnahmefall gestattet, dass
diese das ordnungsgemäße Funktionieren der Software beeinträchtigen und der
Lizenzgeber innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Meldung ein
ordnungsgemäßes Funktionieren nicht seinerseits ermöglicht hat.
Durch den Nutzer geschaffene
Inhalte: Die Software
ermöglicht Ihnen eventuell, selber Inhalte zu schaffen, einschließlich eines
Spielplans, eines Szenarios, eines Screenshots, eines Autodesigns oder eines
Videos Ihres Spiels. Im Austausch gegen die Nutzung der Software und insoweit
als dass Ihre Beiträge durch die Nutzung der Software urheberrechtliche
Ansprüche begründen, erteilen Sie hiermit dem Lizenzgeber das ausschließliche,
zeitlich unbegrenzte, unwiderrufbare, voll übertragbare und unterlizenzierbare,
weltweite Recht und die Lizenz, Ihre Beiträge in jedweder Weise und für
jedweden Zweck im Zusammenhang mit der Software und verwandten Waren und
Dienstleistungen zu nutzen, einschließlich des Rechts zu vervielfältigen, zu
kopieren, anzupassen, zu ändern, vorzuführen, auszustellen, zu veröffentlichen,
auszustrahlen, zu übertragen oder in anderer Weise in der Öffentlichkeit zu
kommunizieren, unabhängig ob mit heute bekannten oder unbekannten Mitteln und
Ihre Beiträge ohne Ankündigung oder Vergütung Ihnen gegenüber für die gesamte
Zeit des Schutzes, der durch die anwendbaren Gesetze und Verträge für geistige
Eigentumsrechte gewährt wird, zu verbreiten. Sie begeben sich hiermit soweit
nach dem anwendbaren Recht möglich, jedweder Urheberrechte sowohl in Bezug auf
die Nutzung dieser Rechte durch den Lizenzgeber als auch durch andere Spieler
im Zusammenhang mit der Software und verwandten Waren und Dienstleistungen.
Diese Lizenzeinräumung an den Lizenzgeber und der Verzicht auf
Urheberpersönlichkeitsrechte besteht über eine Beendigung dieser Vereinbarung
hinaus fort.
Internetverbindung. Die Software benötigt möglicherweise eine Internetverbindung,
um auf die Internet-basierten Features zuzugreifen, die Software zu
authentifizieren oder um andere Funktionen durchzuführen. Um sicherzustellen,
dass bestimmte Funktionen ordnungsgemäß laufen, kann es notwendig sein, dass
Sie (a) über eine hinreichende Internetverbindung verfügen und/oder (b) einen
gültigen und aktiven Account bei einem Online-Dienstleister, wie dies in der
Programmdokumentation vorgesehen ist, verfügen, einschließlich Windows Live,
dem Lizenzgeber oder einem Tochterunternehmen des Lizenzgebers. Wenn Sie
derartige Accounts nicht unterhalten, ist es möglich, dass bestimmte Features
der Software jetzt oder in Zukunft ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß
funktionieren.
II.
Informationssammlung und -nutzung. Durch das Installieren und Verwenden dieser Software
erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Regelungen zur Erfassung und
Verwendung von Informationen, einschließlich (sofern zutreffend) Weitergabe von
Daten an den Lizenzgeber und mit ihm verbundene Unternehmen in Ländern
außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft. Wenn Sie eine Verbindung mit dem Internet
bei Nutzung der Software herstellen, sei dies über Xbox LIVE, PLAYSTATION
Network oder eine andere Methode, kann es sein, dass der Lizenzgeber
Informationen von Hardware Herstellern oder Plattformbetreibern (so wie
Microsoft oder Sony) erhält und automatisch bestimmte Informationen von Ihrem
Computer oder Ihrer Spielkonsole sammelt. Diese Information kann z.B.
Benutzeridentifikationsmerkmale (so wie Spielerbezeichnungen und
Bildschirmnamen), Spielstände, Spielerfolge, Spielleistung, besuchte Orte,
Freundelisten, Hardware MAC Adresse , Internetprotokoll-Adresse und Ihre
Benutzung verschiedener Spielfeatures enthalten. Alle Information die der
Lizenzgeber sammelt, solle anonym sein und nicht Ihre Identität preisgeben oder
persönliche Information darstellen; sollten Sie jedoch persönliche
Informationen in Ihren Benutzeridentifikationsmerkmalen aufnehmen (wie z.B. Ihr
richtiger Name), werden auch solche persönlichen Informationen automatisch an
den Lizenzgeber weitergegeben und wie hier beschrieben genutzt.
Die Informationen, die der Lizenzgeber sammelt, können
durch den Lizenzgeber auf öffentlich zugänglichen Internetseiten eingestellt,
mit Hardware-Herstellern, mit Plattformbetreibern und mit den Marketingpartnern
des Lizenzgebers geteilt oder vom Lizenzgeber für jeden anderen gesetzmäßigen
Zweck verwendet werden. (Nur) wenn Sie eine Einwilligungserklärung über die
entsprechende Nutzung Ihrer persönlichen Daten abgegeben haben oder abgeben, erklären
Sie sich mit der Nutzung der relevanten Daten durch den Lizenzgeber
einverstanden, einschließlich der öffentlichen Zurschaustellung dieser Daten,
wie z.B. die Identifikation der durch Sie geschaffenen Inhalte oder die
Zurschaustellung Ihrer Spielstände, der Rangliste, Leistungen und anderen
Spieldaten.
III. GEWÄHRLEISTUNG
Beschränkte Gewährleistung: Der Lizenzgeber haftet bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei
Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen
Vorschriften. Der Lizenzgeber haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei
denn, der Lizenzgeber hat eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesen
Fällen ist die Haftung des Lizenzgebers auf typische und vorhersehbare Schäden
beschränkt. Diese Gewährleistung ist nicht anwendbar auf normale
Verschleißerscheinungen. Diese Gewährleistung gilt ferner nicht, wenn der
Mangel auf missbräuchlicher oder fehlerhafter Bedienung oder Nachlässigkeit
beruht.
Es sein denn, dass sich aus dem Vorstehenden
Gegenteiliges ergibt, gilt diese Gewährleistung anstelle sämtlicher anderer
Gewährleistungen, ob mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder konkludent
erteilt, einschließlich anderer Zusicherungen allgemeiner
Gebrauchstauglichkeit, Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck oder der
Nichtverletzung von Rechten. Keine anderen Gewährleistungen jeglicher Art
sollen für den Lizenzgeber verbindlich sein. Weder ein mündlicher noch ein
schriftlicher Rat des Lizenzgebers oder eines bevollmächtigten Vertreters
begründet ein Gewährleistungsversprechen.
Wenn Sie die Software aufgrund der oben beschriebenen
beschränkten Gewährleistung zurücksenden, senden Sie die Original-Software
bitte nur an die unten angegebene Adresse des Lizenzgebers und geben Sie
folgendes an: Ihren Namen, die
Rücksendeadresse, eine Kopie des datierten Kaufbelegs sowie ein Schreiben, das
den Fehler und das System, auf welchem Sie die Software benutzen, beschreiben.
BEENDIGUNG: Diese Vereinbarung endet automatisch, wenn
Sie sich gegen die Lizenz- und Garantiebedingungen verstoßen. In diesem Fall
müssen Sie alle Kopien und Komponenten der Software zerstören. Sie können auch
diese Vereinbarung beenden, indem Sie die Software und alle Kopien der Software
zerstören und zudem endgültig von jeglichem Server oder Computer entfernen und
löschen, auf dem diese installiert worden ist.
VERSCHIEDENES: Diese
Vereinbarung stellt die vollständige Regelung dieser Lizenz zwischen den
Parteien dar und verdrängt sämtliche vorhergehenden Vereinbarungen und
Gewährleistungen zwischen den Parteien. Die Abänderung dieser Vereinbarung
bedarf der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam
sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch andere
wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommen.
ANWENDBARES RECHT.
Auf sämtliche Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem von
diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis findet das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts Anwendung.
WENN SIE FRAGEN HINSICHTLICH DIESER LIZENZ HABEN, KÖNNEN
SIE SICH SCHRIFTLICH WENDEN AN: [TAKE-TWO INTERACTIVE SOFTWARE, INC. 622
BROADWAY, NEW YORK, NY 10012 ]
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2007 Take-Two Interactive Software und Tochtergesellschaften. Alle Rechte
vorbehalten.