README-DATEI

Letzte Aktualisierung am 30. April 2009

V3.19

- Infoschirm zeigt immer Statistiken, wenn Spionage aktiviert ist

- Spieler können keine überholten Resourcen durch Handel mehr erhalten

- Fehler, bei dem durch Spionage erhaltene Kultur 100-fach niedriger als geplant war, wurde behoben

- KI Spieler wägt seine Situation besser ab, bevor er für ein Verbot von nuklearen Waffen stimmt

- Mehrere Fehler bei der Einschätzung von Staatsformen durch die KI behoben

- KI wechselt während dem Goldenen Zeitalter die Staatsform

- Fehler behoben, bei dem die KI nicht weiß, wie nahe ihre Städte an anderen Spielern liegen

- Auslandsberater-Vorschau reaktiviert

- Fehler im Script der Teamschlacht-Karte behoben, um Hügel besser zu verteilen und um Problem beim Zählen von Teams zu umgehen

- Zivilopädie listet Gebäude, die bereits vorhandene Gebäude ersetzen

- Sperrfeuer-Beförderung steht Einheiten ohne die Fähigkeit, Kollateralschaden zu verursachen, nicht weiter zur Verfügung

- Eroberer ignorieren Wände, um mit Cuirassier konsistent zu sein

- Fehler bei der KI Verteidigung für neu eroberte Städte behoben

- Bau-spezifische Produktionsmodifikatoren werden nicht länger bei der Berechung von Goldüberschuss berücksichtigt

- Bei Bau oder Zerstörung eines Forts werden die Verbindungen für die Resourcen jetzt richtig aktualisiert

- Kollateralschaden-Modifikatoren, Kollateralschaden-Immunität und Luftverteidigungs-Modifikatoren multiplizieren anstatt zu addieren

- Fehler beim Auslösen eines Ereignisses für eine zerstörte Einheit behoben

- KI benutzt Kriegsherren, um Super-Heiler Einheiten zu erstellen

- Besserer Entscheidungsprozess der KI in Bezug auf zerstörte Lufteinheiten

- Bessere Verwendung von Geschützen, um Resourcen des Feindes zu trennen

- KI evakuiert Schiffe und Flugzeuge von Städten, die in Gefahr sind

- KI gliedert Große Persönlichkeiten nicht länger in Städte, die in Gefahr sind, ein

- Fehler, bei dem die KI Großer Ingenieur Wunder in den Städten anderer Spieler vorantrieb, wurde behoben

- Spione unterbrechen ihre Missionen nicht länger, wenn sie sich an eine feindliche Einheit heranbewegen

- Fehler bei der Generierung von Karten bei Wasser-Anfängen behoben

- Situationen, welche den Generalsekretär/Vorsteher des apostolischen Tempels außer Kraft setzten, erzwingen nun, dass die nächste Abstimmung eine Wahl ist

- Fehler beim Zählen der Teams, bei dem Magscripts ausfielen, behoben

- Gamecorespezifischer Code wurde in die DLL verschoben

- Cheat, bei dem eine kostenlose Technologie von einem Spiel auf das andere übertragen werden konnte, wurde beseitigt

- Diplomatiezusammenfassung behauptet nicht länger, dass eine Zivilisation der größte Feind eines menschlichen Teams sei

- Gruppen im Wachdienst werden aktiv basierend auf der Sicht der besten Einheit, nicht auf der der Haupteinheit

- Versteckte Nationalitäten-Einheiten können freundliches Rivalengebiet betreten, wenn sie eine Stadt erbauen

- Fehler, bei dem eroberte Städte einen doppelten Bonus für den apostolischen Palast erhalten, wurde behoben

- Fehler bei der Kriegserklärung der KI im Austausch für Technologie wurde behoben

- Schiffe, die auf See patrouillieren, greifen nicht mehr an, wenn sie weniger als 50% Chance haben, den Kampf zu gewinnen

- Höhe des Terrains hat keinen Einfluss mehr auf Aufklärungsmissionen

- Keine Spionagenoption: kein kostenloser Großer Spion von Kommunismus, keine Ereignisse, die in Zusammenhang mit Spionage stehen

- Blockierende KI Freibeuter können unsichtbare Einheiten nicht mehr wahrnehmen

- Kolonieren nehmen nicht mehr den Namen eines ausgeschiedenen Spielers an

 

V3.17

Liste der Änderungen in Version 3.17

Besonderen Dank an Bhruic

 

GAMEPLAY

·         Kavallerie und Kürassiere können Flankenangriffe gegen Kanonen und alle früheren Belagerungswaffen durchführen

·         Kampfhubschrauber können Flankenangriffe gegen Kanonen, Artillerie und mobile Artillerie durchführen

·         Flankierschaden hängt jetzt von der Stärke der verteidigenden Einheit statt der Belagerungswaffe ab

·         Für Flankenangriffe wurde eine maximale Anzahl von Belagerungseinheiten eingeführt, auf die sie sich auswirken

·         Berittene Bogenschützen besitzen keinen Angriffsbonus mehr gegen Triboke

·         Zerstörer: kann nicht mehr verbessert werden

·         Tarnzerstörer: geringere Kosten, 2 Erstangriffe, keine Bombardierung, kein Abfangen

·         Angriffs-U-Boot: erhöhte Kosten

·         Luftschiff erhält keinen Bonus mehr auf Angriffe gegen Schiffe

·         Luftschiff bewirkt maximal 20% Schaden bei Luftangriffen

·         Maschinengewehr und Panzerabwehr erhalten eine Luft-Abfang-Chance von 20%

·         Kein Rückzug bei amphibischen Angriffen

·         Belagerungswaffen können nicht amphibisch angreifen

·         Kriegsmüdigkeit gesenkt

·         Neue Kolonien haben dieselben Einschränkungen beim Technologieaustausch wie die Zivilisation, zu der sie gehören

·         Neue Kolonien kennen die Karten der Zivilisation, zu der sie gehören

·         Neue Kolonien können die Mutterland-Technologien bei der Option "Kein Technologieaustausch" nicht verkaufen

·         Neue Kolonien haben keinen Einfluss mehr auf das Herrschaftslimit

·         Es werden deutlich mehr barbarische Schiffe erzeugt

·         Bunker schützen auch vor Kollateralschaden durch Lufteinheiten

·         Einheiten auf Schiffen erhalten keinen Befestigungs-/Spionagebonus

·         Das Gold der Bonushütte passt sich jetzt an die Spielgeschwindigkeit an

·         Erhöhte Kosten für die Unterstützung von Stadt-Revolten

·         Kundschafter können nicht rekrutiert werden

·         Das Ereignis "Hilfsbereite Einheimische" läuft mit dem Nationalismus ab

·         Das Ereignis "Hauptader" bringt im Durchschnitt mehr Gold ein

·         Das Ereignis "Wunder" läuft mit dem Drall ab

·         Barbarenaufstände können nur eintreten, wenn eine Abwehreinheit gebaut werden kann

·         Option um Spionage zu verhindern hinzugefügt

·         Automatisierte Bautrupps sind nicht mehr untätig, wenn die Eisenbahn möglich wird

·         KI-Einheiten, die für die Stadtverteidigung ungeeignet scheinen, werden nicht mehr daran gehindert, sich in Städten zu heilen

·         Bedrohungseinschätzung für Bautrupps verbessert

·         Problem korrigiert, dass die KI Ressourcen erwarb, die sie bereits hatte

·         Spione brechen ihre Mission nicht mehr ab, wenn sie neben eine feindliche Einheit ziehen

·         Die KI kann ihre eigenen Vasallen nicht als "schlimmsten Feind" betrachten

·         Wahrscheinlichkeit reduziert, dass die KI Unternehmensvorstände produziert, wenn sie sich den Einsatz nicht leisten kann oder bereits genügend hat

·         Wenn ein Geländefeld zum Bearbeiten ausgewählt wird, berücksichtigt die KI die bereits aufgewendete Zeit

·         Keine KI-Beziehungsstrafe bei Kriegserklärung gegen Dritte, wenn die KI sich auch mit dieser Partei im Krieg befindet

·         Im Merkantilismus können Kapitalgesellschaften gegründet werden

·         Vasallen eines kapitulierenden Herrn schließen nicht automatisch Frieden mit dem Sieger

 

VERBESSERUNGEN

§  Spionage-Verhältnis für Menschen wird im Punkte-Hilfetext angezeigt

§  Anzeige des Kranke/Gesunde-Stadtbonus korrigiert (Ereignisse)

§  Keine Nachrichten über Reichsteilungen von Spielern, die man noch nicht kennt

§  Unteroptionen der Globusebenen werden im Benutzerprofil gespeichert

§  Der "Stadt befreien"-Hinweis erscheint nicht mehr zweimal für dieselbe Stadt in derselben Sitzung

§  Hinweise des Stadtberaters erscheinen nicht mehr, wenn in der Stadt Unruhe herrscht

§  Fortgeschrittener Start: Alle Team-Startpositionen sind mit roten Kreisen markiert

o    Jedes Teammitglied kann eine beliebige Startposition wählen

§  Spieler erhalten eine Meldung, wenn ein Verteidigungsbündnis unterzeichnet wird

§  Hilfetext für Vergünstigungen durch stationären Spion hinzugefügt

§  Popup bei fehlgeschlagener Raumschiffmission hinzugefügt

§  MapRandSeed = 1 hat in Multiplayer-Spielen keine Auswirkungen

§  Debug-Menü aufgeräumt

§  Es ist nicht möglich, nach Nutzung des Debug-Menüs (Strg+D) zum Hauptmenü zurückzukehren

o    Beugt Multiplayer-Cheats und Abstürzen vor

§  Nicht verwendeten Code entfernt (SDK)

§  Tectonics-Kartenskript hinzugefügt (Dank an LDiCesare)

§  Earth2-Kartenskript hinzugefügt (Dank an GRM7584)

§  Earth3-Kartenskript hinzugefügt (Dank an jkp1187)

§  RandomScriptMap-Kartenskript hinzugefügt (Dank an Refar)

 

KORREKTUREN

§  Fehler beim Kulturbonus-Hilfetext von Gebäuden behoben

§  Multiplayer-Abstürze beim Laden eines Spiels ohne menschliche Spieler behoben

§  Absturz beim Neuladen behoben

§  Rangumkehrung im Import/Export-Infobildschirm behoben

§  Schiffe in fremden Häfen werden bei einer Kriegserklärung nicht mehr an seltsame Orte geschickt

§  Fehler im Zusammenhang mit dem "Großer General"-Schwellenwert in Teamspielen behoben

§  Fehler im Zusammenhang mit dem "cityAcquiredAndKept"-Python-Ereignis behoben

§  Mausklicks gehen nun nicht mehr durch den MP-Diplomatiebildschirm hindurch auf das Hauptinterface

§  Fehler im Zusammenhang mit dem Erscheinen barbarischer Einheiten behoben

§  Italienische und spanische Wüste-/Ozean-Übersetzung im Donut-Kartenskript korrigiert

§  Fehler im Zusammenhang mit automatischem Löschen durch gewisse Kombinationen von Spieloptionen behoben

§  Auswahlproblem bei Kriegsherren behoben, die mit Einheiten verknüpft wurden, wenn der Große General zur ausgewählten Gruppe gehört

§  Spione werden bei einer Kriegserklärung nicht mehr jenseits der feindlichen Grenzen geschickt

§  Transport-Bautrupps nehmen keine Städte mehr ein (und ersetzen dadurch alle anderen Einheiten), wenn eine Stadt eingenommen wurde

§  Freibeuter können keine leeren Städte des anderen Teams betreten

§  Fehler bei der Reichsteilung behoben, bei dem eine Stadt, die bereits existiert hat, neu errichtet werden konnte

§  Python-Ausnahme im Weltenbauer behoben

§  Es kann nicht länger eine unbegrenzte Anzahl an Lufteinheiten in fremden Städten stationiert werden

§  Hilfetext für Bautrupps, die aktiv ein Geländefeld bearbeiten, zählt den Bautrupp nicht mehr doppelt

§  Fehler in empfohlenen Grafikeinstellungen behoben

§  Fehler im Zusammenhang mit Spionen behoben, die in einigen Städten keine Gebäude zerstören konnten

§  Fehler behoben, der die Abfangchance von Spionen erhöht hat

§  Probleme im Zusammenhang mit einer Abstimmungsverzögerung bei UN/AP behoben

§  Textfehler behoben, der durch im Cache gespeicherte Übersetzungen verursacht wurde

§  Der Weltenbauer erlaubt es nicht mehr, sichtbare Geländefelder zu verdecken

§  "Flüchtling"-Ereignis: Textfehler behoben

§  Fehler im Zusammenhang mit "Amtsenthebung"-Ereignis behoben

§  "Partisanen"-Ereignis wird nur noch bei Emanzipation ausgelöst 

 

FINAL FRONTIER

§  Die Zeche erhält nun +2 Produktion in der Hauptstadt und +1 in allen anderen Systemen

§  Fehler behoben, durch den sehr früh im Spiel sehr fortgeschrittene Piratenschiffe erschienen

§  Fehler behoben, durch den ein zu rasches Anklicken des Buttons "Bevölkerung reduzieren" im Stadt-Bildschirm die Bevölkerungszahlen eines Planeten ins Negative bringen konnte

§  Reduzierte Abfangchance für Zerstörer

§  Durch Territorium gewonnene Punkte halbiert

§  Rotes Syndikat erhält nur 1 kostenlosen Handelsweg statt 2

§  Fehler des Kartenskripts im Zusammenhang mit der Dichte der Sternsysteme behoben

§  Anstatt eines einzelnen Klicks zeigt nun ein Doppelklick auf ein Sternsystem die Informationen an (Dank an Nemesis Rex)

§  Die Kulturgrenzen älterer Sternenbasen haben nun, wie vorgesehen, Vorrang vor neueren Sternenbasen (Dank an Nemesis Rex)

§  Von Sternenbasen generierte Raketen springen nun nicht mehr automatisch zur nächstgelegenen Stadt

§  Neue Python-Wrapper-Funktion für CyPlot setOwnerNoUnitCheck (genau wie setOwner, nur dass ein Argument zur C++-Version der Funktion weitergegeben wird)

§  Kosten für den Bau von Modernisierungen werden nun zu Beginn eines Projekts abgezogen, statt bei der Fertigstellung (behebt den Sternenbasis-Exploit in Final Frontier)

 

 

v3.13

 

GAMEPLAY

 

KI

 

VERBESSERUNGEN

Modulares XML-Laden kann jetzt in der Mod-ini-Datei ignoriert werden

Verbesserter Spionagebildschirm (durch Almightix)

Stadtzoom dem Ereignisfenster hinzugefügt

CvCity::AI_AvoidGrowth() korrigiert (Python)

Ab sofort ist das Speichern von Städten, Modernisierungen und Ressourcen als nifs vom Spiel aus möglich

Verbesserte Kupferressource hinzugefügt (zur Leistungssteigerung)

Oberflächengeometrie kann jetzt Umrisse haben (zur Leistungssteigerung)

"Silk LSystem"-Stapelverarbeitung korrigiert (zur Leistungssteigerung)

Überflüssige Blickrichtungsaktualisierungen trotz Unsichtbarkeit korrigiert (zur Leistungssteigerung)

Leistungskorrektur beim Teilen von Reichen

Wiederverwendung bestehender Buttontexturen (um Speicher zu sparen)

Leistungskorrektur bei Einheitenblockaden

Leistungskorrektur bei Bündnisbildung

Vertikale Größenanpassung beim Ereignisprotokoll hinzugefügt

Weitere Ereignisse hinzugefügt

Gestartete Raumschiffe erreichen jetzt automatisch Alpha Centauri, wenn das Spiel beendet ist und das erweiterte Spiel gewählt wurde

Der Fenstermodus wird aktualisiert, selbst wenn das Fenster nicht aktiv ist

 

KORREKTUREN

 

FINAL FRONTIER

 

KARL DER GROSSE

           

NEXT WAR

           

DEFENSE

 

AFTERWORLD

·         Einheiten-Bewegungsreichweite von 4 auf 6 erhöht

·         Schwierigkeitsgrad erhöht

·         Alt-Tab-Fehler für die Übersichtskarte behoben

 

GODS OF OLD

 

v3.3

 

v3.2

·         Synchronisierung der US-Version mit den europäischen Versionen

Systemanforderungen

Minimum-Systemanforderungen

Betriebssystem:

 

Windows® 2000/XP/Vista

CPU:

 

Intel Pentium 4- oder AMD Athlon-Prozessor mit mindestens 1,2 GHz

Arbeitsspeicher:

 

256 MB RAM (Windows 2000) / 512 MB RAM (Windows XP)

Freier Festplattenspeicher:

 

1,7 GB

DVD-ROM-Laufwerk

 

 

Grafik:

 

DirectX 9.0c-kompatible 64-MB-Grafikkarte mit Hardware T&L-Unterstützung (GeForce 2/Radeon 7500 oder besser)

Sound:

 

DirectX 9.0c-kompatible Soundkarte

DirectX®:

 

Sid Meier's Civilization 4: Beyond the Sword DirectX®-Version

Empfohlene Systemanforderungen

Betriebssystem:

 

Windows® 2000/XP/Vista

CPU:

 

Intel Pentium 4- oder AMD Athlon-Prozessor mit mindestens 1,8 GHz

Arbeitsspeicher:

 

512 MB RAM

Freier Festplattenspeicher:

 

1,7 GB

DVD-ROM-Laufwerk

 

 

Grafik:

 

128-MB-Grafikkarte mit DirectX 8-Unterstützung (Pixel- & Vertex-Shader)

Sound:

 

DirectX 9.0c-kompatible Soundkarte

DirectX®:

 

Sid Meier's Civilization 4: Beyond the Sword DirectX®-Version

Unterstütze Betriebssysteme

Windows 2000 

 

Service Pack 1 oder höher MIT Internet Explorer 6.0 oder höher

Windows XP

 

Home oder Professional mit Service Pack 1 oder höher

Windows Vista

 

Alle Versionen


INSTALLATION & EINSTELLUNGEN

Installation von Civilization IV: Beyond the Sword!

Vor der Installation           

Bevor Sie Sid Meier’s Civilization IV: Beyond the Sword installieren, vergewissern Sie sich, dass Ihr Computer die oben aufgeführten Minimum-Systemanforderungen erfüllt.
 

Es MUSS Sid Meier’s Civilization IV v1.0, v1.61 oder v1.74 installiert sein, um Sid Meier’s Civilization IV: Beyond the Sword installieren zu können. Wenn Sie eine der anderen Versionen besitzen, patchen Sie diese bitte zuerst und installieren Sie dann Sid Meier’s Civilization IV: Beyond the Sword.


Wir empfehlen Ihnen außerdem, Ihre Festplatte mit Scandisk und dem Defragmentierungsprogramm für die Installation vorzubereiten. Beide Anwendungen sind fester Bestandteil von Windows® und sind dafür bestimmt, Probleme, die eine Installation oder das ungehinderte Spielen des Spiels verhindern würden, zu erkennen und zu beseitigen.

So starten Sie die Programme und optimieren Ihre Festplatte:

  1. Öffnen Sie den "Arbeitsplatz" Ihres Computers.
  2. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die Festplatte, die für die Installation verwendet wird (gewöhnlich C:).
  3. Klicken Sie auf "Eigenschaften".
  4. Wählen Sie die Registerkarte "Extras".
  5. Klicken Sie auf "Jetzt prüfen...", um Scandisk zu starten.
  6. Wenn Scandisk die Überprüfung abgeschlossen hat, wiederholen Sie die Schritte 1 bis 4 und klicken Sie dann auf "Jetzt defragmentieren...", um das entsprechende Programm zu starten.

Bedenken Sie bitte, dass das Defragmentieren der Festplatte recht lange dauern kann. Sie können das Defragmentierungsprogramm auch bedenkenlos über Nacht laufen lassen. 

Das Spiel installieren

Befolgen Sie folgende Schritte, um Civilization IV: Beyond the Sword zu installieren:

  1. Sid Meier’s Civilization IV muss vor der Installation von Sid Meier’s Civilization IV: Beyond the Sword bereits installiert sein.
  2. Legen Sie die DVD von Sid Meier’s Civilization IV: Beyond the Sword in das DVD-ROM-Laufwerk Ihres Computers ein.
  3. Sofern Autoplay auf Ihrem Computer nicht deaktiviert ist, wird automatisch ein Fenster geöffnet, über das Sie die Installation starten können. Öffnet sich dieses Fenster nicht, öffnen Sie den "Arbeitsplatz". Doppelklicken Sie zunächst auf den Laufwerksbuchstaben des DVD-ROM-Laufwerks und dann auf die Datei Setup.exe.
  4. Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, die Sie durch die Installation führen.

Starten des Spiels

Wenn der Installationsvorgang abgeschlossen ist, wählen Sie im Autoplay-Menü 'Spielen'. Zum Spielen muss die Beyond the Sword-DVD eingelegt sein.

Benutzerrechte

Sie müssen auf dem Computer, auf dem Sie Civilization IV: Beyond the Sword  installieren wollen, über Administrationsrechte verfügen.

DirectX® und Patch 1.74: Erkennung und -Installation

Während der Installation von Civilization IV: Beyond the Sword wird Ihr System daraufhin überprüft, ob die auf der Sid Meier's Civilization IV: Beyond the Sword-DVD enthaltene Version von DirectX® installiert ist. Falls diese nicht installiert ist, aktualisiert die Installation automatisch Ihre Version von DirectX®. Bei der Installation wird auch überprüft, welche Version von Sid Meier's Civilization IV installiert ist und bei Bedarf wird automatisch Patch 1.74 installiert.

Das Spiel starten

Sie können das Spiel auf verschiedene Arten starten.

  1. Legen Sie die DVD von Sid Meier’s Civilization IV: Beyond the Sword in das DVD-ROM-Laufwerk Ihres Computers ein und klicken Sie auf "Spielen".
  2. Wenn Sie während der Installation eine Verknüpfung auf Ihrem Desktop angelegt haben, können Sie das Spiel mit einem Doppelklick auf das entsprechende Symbol starten. (Mit Vista sollten Sie das Spiel über das Spieleexplorer-Menü aufrufen.)
  3. Sie können das Spiel auch über das Windows-Startmenü aufrufen: Wählen Sie den Pfad Start -> Programme -> Firaxis Games -> Sid Meier’s Civilization 4: Beyond the Sword und klicken Sie dort auf Beyond the Sword starten.

 

Generelle Probleme

Den Spielfluss auf langsameren Computern optimieren

Wenn das Spiel auf Ihrem Computer nur sehr langsam läuft, vermindern Sie alle Grafikdetails auf das Minimum. Verändern Sie dann nach und nach alle Einstellungen, bis Sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Spielbarkeit und grafischer Qualität gefunden haben.  Sie können die Grafik-Einstellungen aufrufen, indem Sie die Tasten [Strg – O] drücken oder im Hauptmenü des Spiel den Punkt Optionen wählen.

Veränderungen im Spiel

Regeländerungen bei Beyond the Sword

Am Gameplay von Civilization IV in Beyond the Sword wurden viele Änderungen vorgenommen. Daher haben wir eine ausführliche Liste der Veränderungen im Spiel ins Spiel selbst aufgenommen. Wenn Sie das Spiel zum ersten Mal starten, sehen Sie sich bitte den Abschnitt "Beyond the Sword-Konzepte" in der Zivilopädie an. Hier finden Sie eine Liste aller neuen Einheiten, Anführer, Zivilisationen, Spielkonzepte usw. Aus diesem Grund ist bei Unterschieden zwischen dem Handbuch und dem Spiel die Information im Spiel korrekt.

Sehen Sie sich auf jeden Fall den Abschnitt "Beyond the Sword-Regeländerungen" in den BtS-Konzepten an, um eine ausführliche Liste der Änderungen an allen Einheiten, Zivilisationen etc. zu sehen, die es bereits im Spiel gab.

Grafikprobleme

Allgemeine Fehlerbehebung

Veraltete oder unpassende Grafikkarten-Treiber sind der Hauptgrund für den größten Teil aller aller möglichen Probleme mit der Grafik. Bevor Sie sich mit einem Problem an den Kundendienst wenden, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie den aktuellsten offiziell vom Hersteller Ihrer Grafikkarte veröffentlichten Treiber installiert haben.

Sie erhalten beim Spielstart eine Fehlermeldung, dass DirectX nicht initialisiert werden konnte?

Dieses Problem tritt in der Regel bei Systemen mit ATI-Grafikkarten auf. Bitte folgen Sie diesem Link für eine genaue Anleitung, wie das Problem zu lösen ist:  http://www.2kgames.com/civ4/support.htm

 

Soundprobleme

Wenn der Sound des Spiels nicht fehlerfrei abgespielt wird (z. B. falsche Lautstärke, fehlende Audiokanäle, Abstürze oder andere Probleme), schalten Sie den Treiber für Ihre Soundkarte auf den Standardtreiber MILES Fast 2D um.

 

Multiplayer-Probleme

Wir empfehlen eine Breitband-Internetverbindung.

 

Falls Sie im Multiplayer-Modus Probleme damit haben, dass Internetspiele nicht mehr synchron laufen, weil Spieler versucht haben, per "Hot Join" eine KI-kontrollierte Zivilisation zu übernehmen oder aus dem Spiel ausgestiegen sind, bitten Sie den Host, das Spiel zu speichern und es vom Hauptmenü aus neu zu starten.

 

Falls ein Spieler unabsichtlich die Verbindung zum Spiel verliert, sollten besser alle anderen Spieler im Demokratie-Bildschirm auf ihn warten, als dass er per "Hot Join" in das laufende Spiel einsteigt.

 

Obwohl Multiplayer-Spiele mit bis zu 18 Spielern möglich sind, unterstützen wir offiziell lediglich ein Maximum von 12 Spielern. Eine größere Zahl ist nicht empfohlen. 

Spielstände

Spielstände werden in einem eigens dafür angelegten Unterordner im Ordner "Eigene Dateien" gespeichert. Um den Ordner aufzurufen, öffnen Sie zunächst "Eigene Dateien" und dann den Ordner "Eigene Spiele", in dem Sie den Ordner "Beyond the Sword" finden.

Ein Spielstand von Civilization IV: Beyond the Sword hat die Dateiendung ".CivBeyondtheSwordSave", der Weltenbauer verwendet die Dateiendung ".CivBeyondSwordWBSave". Sie können diese Dateien genauso kopieren oder löschen wie jede andere Datei. Es ist jedoch nicht ratsam, diese Dateien umzubenennen, da das Spiel nur Dateien mit einem bestimmten Namen als ladbar erkennt.


Wenn Sie doppelt auf einen Spielstand klicken, wird Civilization IV gestartet und der Spielstand wird direkt geladen.

 

.ini-Datei

Erfahrene User können verschiedene Einstellungen und Optionen verändern, indem sie die .ini-Datei des Spiels editieren. Sie finden diese Datei im Ordner Eigene Dateien -> Eigene Spiele -> Beyond the Sword. Öffnen Sie die Datei Civilization4.ini. Es handelt sich dabei um eine Standard-Textdatei, die mit dem Texteditor, der ein fester Bestandteil von Windows® ist, bearbeitet werden kann.

In der Datei Civilization4.ini sind alle Optionen enthalten, die vom Spieler verändert werden können:

ScreenHeight

 

Auflösung (Höhe)

ScreenWidth

 

Auflösung (Breite)

MouseScrolling

 

Scrollen im Fenster-Modus zulassen

QuickStart

 

Direkt im Spiel starten

PlayMusic

 

Musik ein-/ausschalten

FullScreen

 

Fenster-Modus ein-/ausschalten

NoMovies

 

Abspielen von Filmen ein-/ausschalten

AutoSaveInterval

 

Festlegen, wie oft automatisch gespeichert werden soll

AudioEnable

 

Audio ein-/ausschalten

Language

 

Sprache im Spiel einstellen

Mod

 

Speziellen Mod im Spiel laden lassen

 

 

2K GAMES-Website

Um möglichst viel Spaß an Civilization IV zu haben, besuchen Sie unsere Internetseite:
http://www.2kgames.com/

 

 

Technischer Kundendienst

Kundendienst (U.S.A.)

Tel.: 1-866-219-9839
E-Mail:
usa@take2support.com
http://www.take2games.com/support

Kundendienst (Deutschland)

Express-Hotline: 0190 / 82 48 79 (1,86 € / Minute)
Standard-Hotline: 0190 / 14 54 54 (0,62 € / Minute)
http://www.take2.de/onlinesupport

 

Lizenz- und Garantiebedingungen

Garantie- und Lizenzbedingungen
und Gebrauchsinformation

 

Dieses Dokument wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Die aktuell gültige Version wird auf www.2kgames.com/eula veröffenlicht. Durch die Nutzung der Software für mehr als 30 Tage über die Veröffentlichung der aktualisierten Version hinaus erklären Sie Ihr Einverständnis der aktualisierten Bedingungen.

 

Ihre Benutzung dieser Software unterliegt den vorliegenden Garantie- und Lizenzbedingungen (die „Vereinbarung“). „Software“ beinhaltet sämtliche mit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellte Software, das oder die begleitenden Benutzerhandbücher, Verpackung und andere schriftliche, gespeicherte, elektronische oder online zur Verfügung gestellten Materialien und sämtliche Kopien dieser Software oder des Begleitmaterials. Indem Sie diese Software öffnen, installieren und/oder diese Software oder das Begleitmaterial benutzen, akzeptieren Sie diese Vereinbarung mit der Take-Two Interactive Software Inc. („Lizenzgeber“).

 

I.  Lizenz

Lizenz. Vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen dieser Vereinbarung erteilt der Lizenzgeber Ihnen hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, eingeschränktes Recht, diese Software für Ihren persönlichen, nicht-gewerblichen Gebrauch auf einem einzelnen Computer oder einer Spielkonsole zum Computerspiel zu nutzen, es sei denn, weitere Rechte werden explizit in der Programmdokumentation verliehen. Die von Ihnen erworbenen Rechte sind abhängig von der Befolgung der Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Laufzeit der in dieser Vereinbarung enthaltenen Lizenz beginnt an dem Datum, an dem Sie die Software installieren oder anderweitig benutzen und endet, abhängig davon, was früher eintritt, entweder wenn Sie diese Software irgendwie weggegeben haben oder wenn der Lizenzgeber diese Vereinbarung beendet. Die eingeräumte Lizenz endet sofort und unmittelbar, wenn Sie versuchen, technische Schutzvorrichtungen im Zusammenhang mit der Software zu umgehen. Diese Software wird an Sie lizenziert und Sie erkennen hiermit an, dass keinerlei Eigentumsrechte an der Software übertragen werden und dass diese Vereinbarung nicht als Verkauf an Rechten an der Software auszulegen ist. Alle Rechte, die durch diese Vereinbarung nicht explizit eingeräumt werden, verbleiben bei dem Lizenzgeber bzw., soweit einschlägig, dessen Lizenzgebern.


INHABERSCHAFT AN RECHTEN. Der Lizenzgeber behält alle Rechte und Ansprüche in Bezug auf die Software, einschließlich aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Handelsbezeichnungen, Eigentumsrechte, Patente, Titel, Computercodes, audiovisuelle Effekte, Themen, Charaktere, Charakternamen, Geschichten, Dialoge, Schauplätze, künstlerische Darstellung, Soundeffekte, musikalische Werke und Urheberpersönlichkeitsrechte. Die Software unterliegt dem Schutz des US-amerikanischen Urheber- und Markenrechts und den weltweit anwendbaren Gesetzen und Verträgen. Die Software darf, abgesehen von einer einzelnen Sicherungskopie, in keiner Weise, ganz oder zum Teil, egal auf welche Weise, kopiert, vervielfältigt oder verbreitet werden, wenn nicht die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers vorliegt. Jeder, der die Software in irgendeiner Weise ganz oder teilweise kopiert, vervielfältigt oder verbreitet, begeht eine vorsätzliche Verletzung der Urheberrechte und kann möglicherweise in den USA oder in seinem Heimatstaat zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass in den USA Urheberrechtsverletzungen Gegenstand gesetzlicher Strafen von bis zu US-$ 150.000 pro Verletzung sein können. Auch in Deutschland ist eine strafrechtliche Verfolgung vorsätzlicher Urheberrechtsverletzungen möglich. Die Software enthält bestimmte lizenzierte Inhalte und die Lizenzgeber des Lizenzgebers können ebenfalls ihre Rechte im Fall jedweder Verletzung dieser Vereinbarung geltend machen. Alle Rechte die Ihnen hiermit nicht ausdrücklich eingeräumt werden, behält sich der Lizenzgeber vor.

LIZENZBEDINGUNGEN. Sie stimmen zu, folgende Dinge nicht zu tun:

(a)      Die Software gewerblich zu nutzen;

(b)      die Software oder Kopien davon zu verbreiten, vermieten, lizenzieren, verleihen oder sonst wie zu übertragen, wenn nicht die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers vorliegt oder es in dieser Vereinbarung vorgesehen ist;

(c)      die Software oder Teile davon zu kopieren (es sei denn es ist in dieser Vereinbarung gestattet, was namentlich für die Anfertigung einer einzelnen Sicherungskopie gilt);

(d)      die Software in einem Netzwerk zur Verfügung zu stellen, das die Nutzung oder das Herunterladen durch andere Nutzer ermöglicht;

(e)      die Software in anderer Weise als in dieser Vereinbarung vorgesehen in einem Netzwerk, für den Online-Gebrauch oder auf mehr als einem Computer oder einer Spielkonsole zur selben Zeit zu nutzen oder zu installieren (oder dies Dritten zu erlauben);

(f)      die Software zum Zweck der Umgehung der Nutzungsvoraussetzungen, die auf der beigefügten CD-ROM oder DVD-ROM vorgesehen sind, auf ein Festplattenlaufwerk oder andere Speichermedien zu kopieren,  (dieses Verbot bezieht sich nicht auf Kopien, die ganz oder zum Teil durch die Software selbst als Teil des Installationsprozesses gefertigt werden, um einen möglichst effizienten Ablauf zu gewährleisten);

(g)      die Software in einem gewerblichen Computerspielcenter oder einem anderen ortsgebundenen Platz zu nutzen oder zu kopieren, es sei denn, der Lizenzgeber räumt Ihnen eine spezifische ortsgebundene Lizenz ein, um die Software auch gewerblich zu nutzen;

(h)      die Software ganz oder teilweise zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder zu dekompilieren, es sei denn ein gesetzlicher Ausnahmefall liegt vor, zu disassemblieren, davon abgeleitete Werke herzustellen oder in sonstiger Weise die Software zu verändern;

(i)       Eigentumsvermerke, Marken oder Label auf oder innerhalb der Software oder deren Verpackung zu entfernen oder zu verändern;

(j)      die Software in ein Land zu transportieren, exportieren oder re-exportieren (direkt oder indirekt), das nach den US-amerikanischen Exportgesetzen oder den dazugehörigen Regelungen oder den anwendbaren nationalen und internationalen Exportgesetzen und -regelungen derartige Software nicht erhalten darf oder in sonstiger Weise diese Bestimmungen und Regelungen, die sich von Zeit zu Zeit ändern können, zu verletzen.

Sie sind berechtigt, die gesamte Software und das Begleitmaterial dauerhaft an eine andere Person zu übertragen, wenn Sie keine Kopien (einschließlich Archiv- oder Sicherungskopien) der Software und des Begleitmaterials oder von Teilen davon zurückbehalten und der Empfänger sich mit dem Inhalt dieser Vereinbarung einverstanden erklärt. Die Software ist ausschließlich zum privaten Gebrauch bestimmt.

TECHNISCHE SCHUTZMASSNAHMEN. Die Software beinhaltet möglicherweise Mittel, um den Zugang zu der Software zu kontrollieren, nicht genehmigte Kopien zu verhindern oder in anderer Weise Verstöße gegen die in dieser Vereinbarung eingeräumten beschränkten Rechte und Lizenzen zu verhindern. Wenn die Software Zugang zu weiteren Online-Features zulässt, kann lediglich ein Exemplar der Software zur gleichen Zeit auf diese Features zugreifen (es sei denn, etwas anderes ist in der Programmdokumentation vorgesehen). Zusätzliche Vereinbarungen und eine Registrierung können notwendig sein, um Zugang zu Online-Diensten zu erlangen und um Software Updates und Korrekturen herunter zu laden. Lediglich Software, die Gegenstand einer gültigen Lizenz ist, kann genutzt werden, um Zugang zu Online-Diensten zu erlangen und um Updates und Korrekturen herunter zu laden. Sie dürfen in diese Zugangskontrollmittel nicht eingreifen oder versuchen, diese Sicherheitsmaßnahmen außer Kraft zu setzen oder zu umgehen. Wenn Sie die technischen Schutzmaßnahmen außer Kraft setzen oder sich in anderer Weise daran zu schaffen machen, wird die Software nicht richtig funktionieren. Ein Eingriff in die technischen Schutzmaßnahmen ist nur in dem Ausnahmefall gestattet, dass diese das ordnungsgemäße Funktionieren der Software beeinträchtigen und der Lizenzgeber innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Meldung ein ordnungsgemäßes Funktionieren nicht seinerseits ermöglicht hat.

Durch den Nutzer geschaffene Inhalte: Die Software ermöglicht Ihnen eventuell, selber Inhalte zu schaffen, einschließlich eines Spielplans, eines Szenarios, eines Screenshots, eines Autodesigns oder eines Videos Ihres Spiels. Im Austausch gegen die Nutzung der Software und insoweit als dass Ihre Beiträge durch die Nutzung der Software urheberrechtliche Ansprüche begründen, erteilen Sie hiermit dem Lizenzgeber das ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, unwiderrufbare, voll übertragbare und unterlizenzierbare, weltweite Recht und die Lizenz, Ihre Beiträge in jedweder Weise und für jedweden Zweck im Zusammenhang mit der Software und verwandten Waren und Dienstleistungen zu nutzen, einschließlich des Rechts zu vervielfältigen, zu kopieren, anzupassen, zu ändern, vorzuführen, auszustellen, zu veröffentlichen, auszustrahlen, zu übertragen oder in anderer Weise in der Öffentlichkeit zu kommunizieren, unabhängig ob mit heute bekannten oder unbekannten Mitteln und Ihre Beiträge ohne Ankündigung oder Vergütung Ihnen gegenüber für die gesamte Zeit des Schutzes, der durch die anwendbaren Gesetze und Verträge für geistige Eigentumsrechte gewährt wird, zu verbreiten. Sie begeben sich hiermit soweit nach dem anwendbaren Recht möglich, jedweder Urheberrechte sowohl in Bezug auf die Nutzung dieser Rechte durch den Lizenzgeber als auch durch andere Spieler im Zusammenhang mit der Software und verwandten Waren und Dienstleistungen. Diese Lizenzeinräumung an den Lizenzgeber und der Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte besteht über eine Beendigung dieser Vereinbarung hinaus fort.

Internetverbindung. Die Software benötigt möglicherweise eine Internetverbindung, um auf die Internet-basierten Features zuzugreifen, die Software zu authentifizieren oder um andere Funktionen durchzuführen. Um sicherzustellen, dass bestimmte Funktionen ordnungsgemäß laufen, kann es notwendig sein, dass Sie (a) über eine hinreichende Internetverbindung verfügen und/oder (b) einen gültigen und aktiven Account bei einem Online-Dienstleister, wie dies in der Programmdokumentation vorgesehen ist, verfügen, einschließlich Windows Live, dem Lizenzgeber oder einem Tochterunternehmen des Lizenzgebers. Wenn Sie derartige Accounts nicht unterhalten, ist es möglich, dass bestimmte Features der Software jetzt oder in Zukunft ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktionieren.

II.  Informationssammlung und -nutzung. Durch das Installieren und Verwenden dieser Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Regelungen zur Erfassung und Verwendung von Informationen, einschließlich (sofern zutreffend) Weitergabe von Daten an den Lizenzgeber und mit ihm verbundene Unternehmen in Ländern außerhalb der Europäischen Union und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.  Wenn Sie eine Verbindung mit dem Internet bei Nutzung der Software herstellen, sei dies über Xbox LIVE, PLAYSTATION Network oder eine andere Methode, kann es sein, dass der Lizenzgeber Informationen von Hardware Herstellern oder Plattformbetreibern (so wie Microsoft oder Sony) erhält und automatisch bestimmte Informationen von Ihrem Computer oder Ihrer Spielkonsole sammelt. Diese Information kann z.B. Benutzeridentifikationsmerkmale (so wie Spielerbezeichnungen und Bildschirmnamen), Spielstände, Spielerfolge, Spielleistung, besuchte Orte, Freundelisten, Hardware MAC Adresse , Internetprotokoll-Adresse und Ihre Benutzung verschiedener Spielfeatures enthalten. Alle Information die der Lizenzgeber sammelt, solle anonym sein und nicht Ihre Identität preisgeben oder persönliche Information darstellen; sollten Sie jedoch persönliche Informationen in Ihren Benutzeridentifikationsmerkmalen aufnehmen (wie z.B. Ihr richtiger Name), werden auch solche persönlichen Informationen automatisch an den Lizenzgeber weitergegeben und wie hier beschrieben genutzt.

Die Informationen, die der Lizenzgeber sammelt, können durch den Lizenzgeber auf öffentlich zugänglichen Internetseiten eingestellt, mit Hardware-Herstellern, mit Plattformbetreibern und mit den Marketingpartnern des Lizenzgebers geteilt oder vom Lizenzgeber für jeden anderen gesetzmäßigen Zweck verwendet werden. (Nur) wenn Sie eine Einwilligungserklärung über die entsprechende Nutzung Ihrer persönlichen Daten abgegeben haben oder abgeben, erklären Sie sich mit der Nutzung der relevanten Daten durch den Lizenzgeber einverstanden, einschließlich der öffentlichen Zurschaustellung dieser Daten, wie z.B. die Identifikation der durch Sie geschaffenen Inhalte oder die Zurschaustellung Ihrer Spielstände, der Rangliste, Leistungen und anderen Spieldaten.

 

III.  GEWÄHRLEISTUNG

Beschränkte Gewährleistung: Der Lizenzgeber haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Lizenzgeber haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, der Lizenzgeber hat eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesen Fällen ist die Haftung des Lizenzgebers auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Diese Gewährleistung ist nicht anwendbar auf normale Verschleißerscheinungen. Diese Gewährleistung gilt ferner nicht, wenn der Mangel auf missbräuchlicher oder fehlerhafter Bedienung oder Nachlässigkeit beruht.

Es sein denn, dass sich aus dem Vorstehenden Gegenteiliges ergibt, gilt diese Gewährleistung anstelle sämtlicher anderer Gewährleistungen, ob mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder konkludent erteilt, einschließlich anderer Zusicherungen allgemeiner Gebrauchstauglichkeit, Tauglichkeit für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten. Keine anderen Gewährleistungen jeglicher Art sollen für den Lizenzgeber verbindlich sein. Weder ein mündlicher noch ein schriftlicher Rat des Lizenzgebers oder eines bevollmächtigten Vertreters begründet ein Gewährleistungsversprechen.

Wenn Sie die Software aufgrund der oben beschriebenen beschränkten Gewährleistung zurücksenden, senden Sie die Original-Software bitte nur an die unten angegebene Adresse des Lizenzgebers und geben Sie folgendes an:  Ihren Namen, die Rücksendeadresse, eine Kopie des datierten Kaufbelegs sowie ein Schreiben, das den Fehler und das System, auf welchem Sie die Software benutzen, beschreiben.

BEENDIGUNG: Diese Vereinbarung endet automatisch, wenn Sie sich gegen die Lizenz- und Garantiebedingungen verstoßen. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien und Komponenten der Software zerstören. Sie können auch diese Vereinbarung beenden, indem Sie die Software und alle Kopien der Software zerstören und zudem endgültig von jeglichem Server oder Computer entfernen und löschen, auf dem diese installiert worden ist.

VERSCHIEDENES: Diese Vereinbarung stellt die vollständige Regelung dieser Lizenz zwischen den Parteien dar und verdrängt sämtliche vorhergehenden Vereinbarungen und Gewährleistungen zwischen den Parteien. Die Abänderung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch andere wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

ANWENDBARES RECHT. Auf sämtliche Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung.

WENN SIE FRAGEN HINSICHTLICH DIESER LIZENZ HABEN, KÖNNEN SIE SICH SCHRIFTLICH WENDEN AN: [TAKE-TWO INTERACTIVE SOFTWARE, INC. 622 BROADWAY, NEW YORK, NY 10012 ]

 

 

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